Bundesregierung beschließt Eckpunkte für ein KRITIS-Dachgesetz

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Das Bundeskabinett hat am 07.12.2022 Eckpunkte für ein KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Ziel ist eine sektor- und gefahrenübergreifende Regelung zum Schutz Kritischer Infrastrukturen. Für den kommunalen Bereich ergeben sich zahlreiche Anknüpfungspunkte, etwa weil das Gesetz die Verwaltung adressiert, aber auch Infrastrukturen wie die Energieversorgung oder die Gesundheitsversorgung.

Der Gesetzentwurf fokussiert physische Infrastrukturen, dagegen nicht die Cybersicherheit. Diese wird weiterhin durch das IT-Sicherheitsgesetz sowie weitere Fachgesetze wie das BSI-Gesetz, das EnWG, das TKG und die BSI-KritisV geregelt.

Mit dem Gesetz sollen vor allem mögliche Gefahren in den Blick genommen werden, die von Herstellern von kritischen Komponenten in KRITIS ausgehen. Es wird betont, dass das KRITIS-Dachgesetz sektoren-spezifische gesetzliche und nicht-gesetzliche Regelungen einordnen und ergänzen soll.

Es wird ein genereller Finanzierungsvorbehalt formuliert: Soweit konkrete Maßnahmen oder künftige Folgemaßnahmen zu Ausgaben im Bundeshaushalt führen, stehen sie unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel bzw. (Plan-)Stellen und präjudizieren keine laufenden oder künftigen Haushaltsverhandlungen.

Der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung von Bund und Ländern soll Rechnung getragen werden. Es wird betont, dass die Resilienz der Kritischen Infrastrukturen insgesamt und nicht nur der Schutz einzelner Kritischer Infrastrukturen gestärkt werden muss. Bei der Sicherung von Kritischen Infrastrukturen durch die Betreiber hat eine Abwägung stattzufinden zwischen Wirtschaftlichkeit und Risikoeintrittswahrscheinlichkeit.

Weitere Informationen finden sich unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/schutz-kritischer-infrastrukturen/schutz-kritischer-infrastrukturen-node.html

25.01.2023