Bundesregierung will rechtssichere Entnahme von Wölfen ermöglichen
Die zukünftige schwarz-rote Bundesregierung und der Bundesrat verfolgen derzeit eine Politik, die auf eine Lockerung des Schutzstatus des Wolfs in Deutschland abzielt.
Position der zukünftigen Bundesregierung
Die schwarz-rote Koalition aus CDU, CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag festgelegt, den Herdenschutz zu unterstützen und den Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie unverzüglich in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz sollen dazu punktuell geändert werden, um eine rechtssichere Entnahme von Wölfen zu ermöglichen.
Beschlüsse des Bundesrats
Am 11.04.2025 stimmte der Bundesrat einem Antrag der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zu, der eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs und dessen Aufnahme ins Jagdrecht vorsieht. Zudem wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine entsprechende Anpassung der FFH-Richtlinie einzusetzen, die derzeit noch das Jagen von Wölfen verbietet.
In der Berner Konvention – einem völkerrechtlichen Vertrag des Europarates über den Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen – wurde bereits der Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Somit habe auf europäischer Ebene ein Umdenken stattgefunden, heißt es in der Begründung zur Entschließung.
Steigende Zahl an Wölfen
Die Bundesregierung müsse zudem die notwendigen nationalen Rechtsänderungen vorbereiten, um den Wolf bundesweit ins Jagdrecht aufnehmen zu können. Die steigende Zahl an Wölfen führe insbesondere bei der Landbevölkerung zu anhaltenden Sorgen, argumentiert der Bundesrat. Zäune und Hunde seien wichtig und richtig: Es bestehe aber darüber hinaus dringender Handlungsbedarf. Auch solle die Bundesregierung Regelungen schaffen, um durch Wölfe verursachte Schäden in der Nutztierhaltung auf ein verträgliches Maß zu begrenzen. Die Entschließung wird an die Bundesregierung weitergeleitet. Wann diese sich damit auseinandersetzt, ist gesetzlich nicht geregelt. (1053. Sitzung des Bundesrates am 11.04.2025)
Regelungen zum Abschuss von Wölfen
Bereits im Dezember 2023 einigten sich die Umweltminister der Länder auf ein Schnellabschussverfahren für Problemwölfe, das unter bestimmten Bedingungen einen zügigeren Abschuss ermöglicht. Dieses Verfahren bleibt jedoch umstritten und wird von Naturschutzverbänden kritisiert.
Anmerkung:
Die vorgesehenen Änderungen des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes, um einen leichteren Abschuss von Wölfen zum Schutz von Weidetieren zu ermöglichen, sind zu begrüßen. Bisher ist der Abschuss eines Wolfes eine Straftat, abgesehen von Sonderregelungen für „Problemwölfe“, die viele Tiere gerissen haben.
Aus Sicht insbesondere der im ländlichen Raum Betroffenen ist es wichtig, dass der Schutz von Leib und Leben vorderste Priorität aufweist. Daneben ist die Rücksicht auf die Landwirtschaft bzw. Weidetierhaltung von großer Bedeutung – auch mit Blick auf den Naturschutz und die Landschaftspflege. Hinzu tritt der Aspekt der Deichschäfer. Die Deichschäferei leistet einen erheblichen Beitrag zur Verfestigung der Deichanlagen.
Hintergrund: Wolfsvorkommen in Deutschland, Schweden und Finnland
Nach Auswertungen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) wurden im Monitoringjahr 2023/2024 in Deutschland 1.601 Wölfe nachgewiesen, verteilt auf 209 Rudel, 46 Paare und 19 Einzeltiere. Die Anzahl der tot aufgefundenen Wölfe belief sich im abgeschlossenen Monitoringjahr auf 193 Totfunde, davon 150 nach Verkehrsunfällen, aber auch durch illegale Tötungen. Das Wolfsvorkommen konzentriert sich auf ein Gebiet von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. Die meisten Rudel befinden sich in Brandenburg (58), Niedersachsen (48) und Sachsen (37). Aber auch außerhalb dieser Vorkommen konnten in anderen Bundesländern Wolfsterritorien nachgewiesen werden.
In Schweden wurde im Winter 2023/2024 die Population auf etwa 375 Tiere geschätzt. Die schwedische Regierung plant, den Referenzwert auf 170 Wölfe zu senken, was als ausreichend für den „günstigen Erhaltungszustand“ angesehen wird. In Finnland lebten im Jahr 2023 schätzungsweise rund 310 Wölfe.