Bundestag billigt Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten

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Das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) soll die Kostenverteilung zwischen Mietenden und Vermietenden fair regeln (BT-Drs. 20/3172).

Die Regelungen zielen darauf ab, mit dem CO2-Preis Anreize für energetisches Sanieren auf Seite der Vermietenden und Energieeinsparungen auf Seiten der Mietenden zu erzielen.

Aktuell können Vermieterinnen und Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis gänzlich an ihre Mietenden weitergeben. Der CO2-Preis soll durch die genannten Anreize seine volle klimapolitische Lenkungswirkung entfalten. Dafür soll das von der Bundesregierung entwickelte Stufenmodell für Wohngebäude sorgen. Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz übernehmen zum Großteil die Vermietenden die CO2-Kosten. Mit steigender Energieeffizienz gehen diese mehr und mehr auf die Mietenden über. Ausnahmen kann es geben, wenn Vermietende, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten, keinen Beitrag zur energetischen Sanierung leisten können.

Bei Nichtwohngebäuden wie zum Beispiel Gewerberäumen greift eine 50:50 – Aufteilung, die bereits im Koalitionsvertrag als Möglichkeit festgelegt wurde. Die Mietparteien können, sofern sie handelseinig werden, einen Ausgleich zum Bespiel über die Mietkosten vereinbaren. Perspektivisch soll das Stufenmodell auch hier Anwendung finden, sobald eine entsprechende Datengrundlage erarbeitet wurde.

Anmerkung:

Das von der Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur Aufteilung des CO2-Preises auf fossile Brennstoffe bei der Versorgung/Lieferung mit Wärme oder Warmwasser zwischen Mietenden und Vermietenden ist als ein grundsätzlich sachgerechter Ansatz zu bewerten.

Im Gebäudebereich wird seit 2021 in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid erhoben. Bislang lag diese Verpflichtung nahezu vollständig auf Seiten der Mietenden. Die vorgeschlagene Aufteilung schafft wichtige Anreize für verbrauchsbewusstes Heizverhalten und mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich. Wirkungsvolle Anreize für mehr Energieeffizienz sind insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise von hoher Bedeutung. Vor allem der
Gebäudebereich spielt eine zentrale Rolle.

Die kommunalen Spitzenverbände hatten, wie viele andere Sachverständige Kritik an dem Gesetzentwurf geübt und unter anderem gefordert, den Energiebedarfsausweis zur Grundlage der Stufeneinteilung zu machen. Absehbar ist zudem, dass das vorgeschlagene Stufenmodell die Abrechnungspraxis vor große Herausforderungen stellen wird. Es bedarf insofern langfristig einer fundierten Wirkungsabschätzung des vorgeschlagenen Stufenmodells unter Einbeziehung der Städte und Gemeinden.

21.12.2022