Bundestag ermöglicht technische Überwachung von Fahrverboten

Haltekelle Polizei

In seiner Sitzung am 14.03.2019 beschloss der Bundestag die automatisierte Überwachung von Fahrverboten. Damit besteht nunmehr eine Rechtsgrundlage, die eine stichprobenartige, effektive und unbürokratische Kontrolle der Fahrverbote ermöglicht.

Technische Überwachung im engen Rahmen möglich

Die Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes schaffen die Rechtsgrundlage für die Durchführung zur automatisierten, stichprobenartigen Kontrolle von Fahrverboten. Diese soll von den für den fließenden Verkehr zuständigen Behörden mit mobilen Geräten durchgeführt werden. Dabei wird ein Abgleich des Kennzeichens mit dem zentralen Fahrzeugregister im automatisierten Verfahren ermöglicht, sodass die Entscheidung, ob ein Verkehrsverstoß vorliegt oder nicht, unbürokratisch getroffen werden kann.

Es geht nicht darum, wie in der Debatte nochmal klargestellt wurde, flächendeckende Kontrollen der Straßen einzuführen oder aber zusätzliche Einnahmen zu generieren, sondern effektiv die Urteile der Verwaltungsgerichte und auch die in den Luftreinhalteplänen formulierten Ziele umzusetzen. Dies soll geschehen ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Bürger und Behörden zu schaffen, wie er beispielsweise durch eine sogenannte blaue Plakette geschehen würde.

Die erhobenen Daten sind spätestens zwei Wochen nach Erhebung zu löschen. Sofern feststeht, dass kein Verstoß gegen ein Fahrverbot vorliegt, sind die Daten sofort zu löschen. Dabei wird im Gesetzesentwurf klargestellt, dass die Daten nicht zu anderen Zwecken als zur Überwachung der entsprechenden Fahrverbote verwendet werden dürfen.

Nachbesserung nach Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hatte zu einem ersten Entwurf der Bundesregierung im Januar 2019 Nachbesserungen gefordert. Diese wurden im nunmehr beschlossenen Entwurf aufgenommen. So sah das Gesetz ursprünglich vor, dass die Kontrollen auch stationär durchgeführt und die erhobenen Daten bis zu sechs Monaten gespeichert werden können.

Anmerkung:

Aus kommunaler Sicht ist es zu begrüßen, dass hier eine Rechtsgrundlage für ein unbürokratisches Kontrollverfahren geschaffen wird, um die vereinzelten Fahrverbote auch effektiv durchsetzen zu können. Dabei bleibt es oberste Priorität, dass Fahrverbote vermieden werden. Hier bedarf es weiterhin der gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen um die notwendige Verkehrswende voranzubringen.

05.04.2019