Bundestagsausschuss für Kommunen

berlin bundeskanzleramt

Der Deutsche Bundestag hat in der laufenden 19. Wahlperiode nach Abschluss der Regierungsbildung am 25.04.2018 einen Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen gebildet. Der Ausschuss führte am 16.01.2019 in Berlin eine breit angelegte Anhörung mit Vertretern der drei kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene durch. Sie erstreckte sich über die Themen Grundsteuer, Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse, kommunale Finanzausstattung, Sozialausgaben, Mobilfunk und Breitbandausbau bis hin zu konkreten Fragen des Planungsrechtes und der städtebaulichen Entwicklung.

Grundsteuerreform

Zum bedeutsamen Reformthema der Grundsteuer machten die drei kommunalen Spitzenverbände im Gespräch mit den Bundestagsabgeordneten klar, dass diese Reform absolute Priorität hat und das derzeitige Aufkommen von rd. 14 Mrd. Euro im Jahr aus der Grundsteuer für die Gemeinden unverzichtbar gesichert werden muss. Es wurde der nachhaltige Appell formuliert, dass sich Länder und Bund zeitnah auf einen gemeinsamen Gesetzesvorschlag einigen müssen. Die Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände machten klar, dass die zukünftige Bewertung als Grundlage der Grundbesteuerung wertorientiert sein sollte. Dies mit Blick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und das große Interesse daran, dass eine verfassungsfeste Lösung für die Grundsteuerreform gefunden wird. Bei allen Überlegungen hat aber Priorität, dass jedenfalls innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Fristen die Reform gelingt, weil es keinen, auch keinen nur zeitweisen, Ausfall des Grundsteueraufkommens geben darf.

Kommunale Finanzausstattung/gleichwertige Lebensverhältnisse

Hinsichtlich der kommunalen Finanzausstattung wurde betont, dass das Bemühen des Bundes in der vergangenen und in der laufenden Legislaturperiode zur Stärkung der Kommunalfinanzen ausdrücklich zu begrüßen ist. Das kann aber nicht den Blick darauf verstellen, dass die Heterogenität der kommunalen Finanzsituation nach wie vor sehr groß ist, und den Kommunen mit Finanzproblemen geht es zusehends schlechter. Daher sind die Erwartungen an die Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse darauf gerichtet, hier rasch umsetzbare Lösungen vorzuschlagen. Dies betrifft insbesondere die Lösung des kommunalen Altschuldenproblems durch die Bundesländer und den Bund und die nachhaltige Sicherung einer aufgabengerechten kommunalen Finanzausstattung. Neben der Lösung der Altschuldenthematik ist es genauso bedeutsam, dass derartige Schuldenentwicklungen für die Zukunft ausgeschlossen werden. Dies bedingt, dass die Kommunen weiter von Sozialausgaben entlastet und die Einnahmebasis gesichert und verbreitert wird. Eine Möglichkeit wäre eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft. Nicht hinreichend ist, wenn der Bund nur begrenzt Mittel zur Verfügung stelle, zum Beispiel im Gute-Kita-Gesetz.

Infrastruktur

Hinsichtlich der Infrastrukturthemen wurde insbesondere der Breitbandausbau thematisiert. Hier betonten die Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), dass es das Ziel des Bundes bleiben muss, für eine gleichwertige flächendeckende Versorgung mit Mobilfunkleistungen Sorge zu tragen. Dies gerade auch für die ländlichen Räume, da Wirtschaften und Arbeiten dort mit der unverzichtbaren Breitbandinfrastruktur verbunden ist. Nur so kann eine gleichwertige und zukunftsgerichtete Entwicklung in der Stadt wie auf dem Land gleichermaßen erreicht werden. Es muss darum gehen, keine Gegensätze zwischen Stadt und Land darzustellen, sondern zu sehen, dass eine erfolgreiche Entwicklung in der Region nur gemeinsam gelingen kann. In den ländlichen Regionen sind vielfach sehr leistungsstarke Unternehmen mit einem entsprechenden Arbeitsplatzangebot ansässig. Dies muss als Standortvorteil gesichert werden. Nur so können im Übrigen viele Probleme im großstädtischen Bereich gelöst werden, zum Beispiel auch hinsichtlich der sehr angespannten Wohnungssituation.

Der DStGB mahnte, die bis zum Frühjahr vorliegenden Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ auch in die Tat umzusetzen. Dies gilt umso mehr, weil bei dem Thema oft kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem bestehe. Eine zentrale Leitlinie der zu ergreifenden Maßnahmen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse müsse sich an dem Prinzip „Ballungskerne entlasten - Ländliche Räume stärken“ ausrichten.

Bauen und Wohnen

Gerade bei der nötigen Schaffung bezahlbaren Wohnraums stellte der DStGB heraus, dass eine Stärkung strukturschwacher ländlicher Räume zur Entspannung der oft überhitzten Wohnungsmärkte in den Großstädten führt. Auch kann eine Dezentralisierung von Arbeitsplätzen und Wohnungen dazu beitragen, die täglich langen Pendlerströme in die Ballungskerne zur Arbeit und zurück zum Wohnort mit ihren negativen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Begleiterscheinungen zu reduzieren. Die Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse die notwendigen Rahmenbedingungen, insbesondere für strukturschwache ländliche Räume, auch durch den Bund geschaffen werden müssen.

Hier bietet gerade die Digitalisierung viele Chancen (Telemedizin, digitale Bildung etc.) für den ländlichen Raum. Es muss aber, etwa durch eine Dezentralisierung von Behördenstandorten des Bundes und der Länder, aber auch durch die Ansiedlung von Unternehmen gelingen, Arbeitsplätze in die strukturell benachteiligten Räume zu bringen. Dazu müssen diese Räume zu attraktiven Lebens- und Wohnstandorten, auch durch ein breites Angebot im Bereich der Bildung (Kindergärten, Schulen etc.), der Kultur und der Freizeit werden.

Ortskern stärken

Der DStGB forderte gegenüber den Bundestagsabgeordneten, die Stärkung der Innenstädte, Ortskerne und Dörfer stärker als bisher in den Fokus zu nehmen. Grade in strukturschwachen ländlichen Räumen nehme vielfach die Verödung in den Ortskernen, auch infolge des Online-Handels und des wegbrechenden stationären Einzelhandels, zu. Daher müssen den Städten und Gemeinden über das bisherige gute Instrumentarium des BauGB und der Baunutzungsverordnung hinaus auch durch den Bundesgesetzgeber weitere Möglichkeiten gegeben werden, speziell Brachen zu reaktivieren und Ortskerne zu entwickeln. Dabei sei eine gemeinwohlorientierte Steuerung der Baulandaktivierung dann am besten gewährleistet, wenn Städte und Gemeinden über die Grundstücke und das Bauland auch eigenständig verfügen können. Hierzu forderte der DStGB die gesetzliche Verankerung zusätzlicher und bereits „auf dem Tisch liegender“ Instrumente im Städtebaurecht ein. Beispiele sind ein erweitertes kommunales Vorkaufsrecht, eine praxistaugliche Ausgestaltung von Baugeboten, die Einführung einer Innenentwicklungsmaßnahme, aber auch die Schaffung eines dörflichen Kerngebiets in der BauNVO.

Auch werde angesichts der größer gewordenen Herausforderungen zur Stärkung der Stadt- und Ortskerne sowie des Stadtumbaus die Bedeutung der Städtebauförderung herausgestellt. Der Bund müsse sich hier weiter in hohem Maße engagieren. Dazu gehört es, Programme wie „Jung kauft Alt“, die gezielt zur Reaktivierung von Innenstädten und Ortskernen mit Wohnen beitragen, zu unterstützen.

Der DStGB betonte auf Nachfrage der Abgeordneten den Wert kommunaler Wohnungsgesellschaften für eine nachhaltige und sozialgerechte Stadtentwicklung. Denn kommunale Wohnungsgesellschaften haben in ihrem Satzungszweck die Schaffung preiswerten Wohnraums für breite Schichten der Bevölkerung zum Ziel. Auch das Baukindergeld müsse angesichts der niedrigsten Eigentumsquote beim selbstgenutzten Wohneigentum in Deutschland im gesamten EU-Vergleich als positiv, insbesondere im Hinblick auf eine immer wichtiger werdende Alterssicherung und Vermögensbildung bewertet werden.

15.02.2019