Bundesumweltministerium baut Förderung des Radverkehrs aus

fahrrad weg

Das Bundesumweltministerium veröffentlichte am 1. November einen neuen Förderaufruf "Klimaschutz durch Radverkehr". Darüber werden künftig Modellprojekte gefördert, die attraktive Angebote für den Radverkehr in den Städten und Gemeinden entwickeln. Ab Sommer 2019 können neue Ideen ins Rennen geschickt werden. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen.

Über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) werden künftig Modellprojekte gefördert, die unter anderem Städte und Gemeinden, aber auch Vereine und Unternehmen dabei unterstützen, attraktive Angebote für den Radverkehr zu entwickeln und dem erhöhten Fahrradaufkommen gerecht zu werden. Ziel ist es, neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen auch einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort zu leisten.

Ab dem 1. August 2019 können Projektskizzen eingereicht werden. Bewerben können sich unter anderem Städte, Gemeinden, Unternehmen sowie Kooperationen von Kommunen, Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und Hochschulen.

  • Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Nicht antragsberechtigt sind Bundesländer und deren Einrichtungen sowie landeseigene Gesellschaften.
  • Gefördert werden investive Maßnahmen mit Modellcharakter zur bedarfsgerechten und radverkehrsfreundlichen Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen.
  • Im Regelfall erfolgt die Förderung durch eine nicht rückzahlbare Zuwendung in der Höhe von bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen können eine höhere Förderquote von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erhalten. Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt. Der Zuwendungsbetrag soll zehn Millionen Euro je Vorhaben nicht überschreiten. Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt 200.000 Euro. Bei Verbundvorhaben gilt diese Mindestsumme für das Verbundprojekt insgesamt. Der Zuwendungsumfang für jedes Teilvorhaben soll mindestens 50.000 Euro betragen.

Wo sind weitere Informationen erhältlich?

Weitere Informationen sind im Internet unter www.klimaschutz.de/radverkehr erhältlich.

Außerdem beim Projektträger Jülich:

 Projektträger Jülich (PtJ)

Geschäftsbereich Innovation für
Klimaschutz und Klimawandelanpassung

Forschungszentrum Jülich GmbH

Zimmerstraße 26-27

10969 Berlin

Telefon: +49 30 20199 – 34 22

E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de

13.12.2018