Bundesweiter Warntag 2021 abgesagt
Nach Verständigung in der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (Innenministerkonferenz) wird der nächste bundesweite Warntag erst im September 2022 stattfinden. Diese Entscheidung wird laut Bundesinnenministerium damit begründet, dass die Testlandschaft mit allen analogen und digitalen Warnkanälen im ersten Quartal 2022 zur Verfügung stehen soll.
Derzeit baut das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eine umfassende Testlandschaft auf, um das Zusammenwirken der Warnsysteme in ihrer Komplexität und Verknüpfung miteinander frühzeitig sicherstellen zu können.
Eine effektive Warnung der Menschen erfordert ein Zusammenspiel aller Warnmedien und das Einbeziehen aller analogen und digitalen Warnkanäle, wie etwa die Warn-App NINA, Radio, Sirenen und Lautsprecherwagen in diesen Testbetrieb. Ziel ist es, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger in Gefahrsituationen zu erreichen.
Zeitgleich werden die Systeme zur Warnung der Bevölkerung weiter ausgebaut und zusätzliche Warnkanäle erschlossen. Das BBK fördert den Aufbau neuer Sirenen und die Ertüchtigung vorhandener Sirenen in den nächsten zwei Jahren mit 88 Mio. Euro. Auf Sachsen-Anhalt entfallen hiervon rd. 2,3 Mio. Euro. Ergänzend verweisen wir hierzu auf unser E-Mail-Rundschreiben vom 04.08.2021.
Anmerkung:
Die Entscheidung kann mit Blick auf die technischen Herausforderungen und die Dauer der Umstrukturierung nachvollzogen werden. Jedoch wäre ein Warntag 2021 mit inhaltlichem Schwerpunkt sinnvoll gewesen, um den Bundesweiten Warntag als Institution des Katastrophenschutzes in der Bevölkerung zu etablieren.
Die Vorbereitungen zum Bundesweiten Warntag 2021 waren bereits fortgeschritten. Allerdings hatten im Rahmen der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe „Bundesweiter Warntag“ nach dem missglückten Warntag 2020 einige Länder bezweifelt, ob dieser bereits 2021 wiederholt werden könne. Die Teilnehmer gaben die aufgedeckten technischen Schwächen zu bedenken, die kaum zeitnah vollständig behoben werden könnten. Es wurde angeregt, für den Warntag 2021 einen Schwerpunkt auf die NINA-WarnApp zu legen. Denn die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer soll ohnehin laut Reformplänen des BBK und des BMI deutlich ausgebaut werden. Gleichzeitig hätten die Katastrophenschutzbehörden weiter auf den regelmäßigen Warntag hinweisen können. Mit Blick auf die technischen Herausforderungen, die es nachzubessern gilt, erscheint die Verschiebung auf das Jahr 2022 jedoch sachgerecht. Denn Länder und Kommunen müssen sich entscheiden, welche Warnmittel genutzt werden sollen. Sofern neue Sirenen und die Ertüchtigung vorhandener Sirenen ebenfalls als Warnmittel vorgesehen sind, sollten Fördermittel beim Bund abgerufen werden. Dies setzt jedoch auch freie Kapazitäten bei den spezialisierten Firmen für den Bau von Sirenen voraus.