Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
Die gemeinsame Antragsplattform für die Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen wurde am 8. Juli 2020 gestartet. Ab dem 10. Juli 2020 können von den vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer online Anträge gestellt werden. Spätmöglichstes Datum für einen Antrag ist der 31. August 2020.
LKT Rundschreiben Nr. 478/2020 [PDF-Dokument: 77 kB]
13.07.2020