DIHK-Umfrage zu kommunalen Hebesätzen

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Die jährliche Befragung des DIHK hat ergeben, dass in diesem Jahr lediglich 49 der untersuchten 695 Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern ihren Gewerbesteuerhebesatz angehoben haben, 56 Gemeinden haben sogar eine Absenkung vorgenommen. Insgesamt ist der durchschnittliche gemeindliche Gewerbesteuerhebesatz im Vergleich zum Vorjahr leicht um einen Prozentpunkt auf 435 Prozentpunkte angestiegen.

Die Hebesätze bei der Grundsteuer B sind nach den DIHK-Angaben in den Gemeinden ab 20.000 Einwohnern um zwei Prozent auf nunmehr 536 Prozentpunkte gestiegen. 35 Gemeinden, die in diesem Jahr ihren Grundsteuer B-Hebesatz um mehr als 30 Punkte erhöht haben, stehen wiederum zwölf Gemeinden gegenüber, die eine zum Teil deutliche Absenkung vorgenommen haben.

In der Auswertung seiner Ergebnisse führt der DIHK u.a. aus, dass die Entwicklung der Hebesätze zeige, dass die Grundfinanzierung der Gemeinden insgesamt systematisch auf eine breite Grundlage gestellt werden sollte. Nur dann sei gesichert, dass diese nicht auf Erhöhungen bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B zurückgreifen würden. Die Höhe der steuerlichen Belastung sei für Unternehmen häufig ein entscheidendes Kriterium bei der Standortwahl. Für Gemeinden mit einem sehr hohen Gewerbesteuerhebesatz sei es schwierig, sich im interregionalen, aber auch internationalen Standortwettbewerb zu behaupten. Oftmals seien es die ohnehin bereits strukturell finanzschwachen Kommunen, die Betriebe mit hohen Hebesätzen belasteten.

Damit vor allem die finanzschwachen Kommunen nicht in einen Teufelskreis aus Hebesatzerhöhungen und stetem Verlust an Standortattraktivität geraten, seien Bund und Länder in der Verantwortung, mehr als bisher ihrer Aufgabe einer auskömmlichen Finanzausstattung der Kommunen nachzukommen.

Die Übersicht zu den Realsteuer-Hebesätzen 2018 und die Ergebnisse der DIHK-Hebesatzumfrage 2018 können unter: www.dihk.de/themenfelder/recht-steuern/steuern/finanz-und-haushaltspolitik/realsteuer-hebesaetze#hebesaetze-2018 abgerufen werden.

Anmerkung

Die DIHK-Umfrage bestätigt, wie auch schon in die Studie von Ernst & Young, den seit Jahren zu beobachtenden Trend, dass gerade Städte und Gemeinden mit Finanzproblemen immer wieder auch ihre Realsteuerhebesätze erhöhen müssen. Deshalb ist die Forderung des DIHK das Bund und Länder endlich stärker ihrer Verantwortung für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen nachkommen sollen, unbedingt zu unterstützen. Erhöhungen der Realsteuerhebesätze werden von den Städten und Gemeinden sehr verantwortungsvoll und transparent entschieden und sind im Wesentlichen dann notwendig, wenn die sonst erzielbaren Einnahmen nicht ausreichen, um pflichtige Aufgaben weiterhin erfüllen zu können. Es ist immer wieder darauf hinzuweisen, dass die insgesamt positive Steuerentwicklung leider nicht alle Kommunen erreicht.

01.11.2018