DStGB und ATC vereinbaren Muster-Standortvertrag für Mobilfunkanlagen

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Die ATC Germany Holdings GmbH und der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) haben sich auf einen Mustervertrag zur Anmietung kommunaler Liegenschaften zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs von Mobilfunkanlagen geeinigt. Der Vertrag ersetzt überholte Mustermietverträge des DStGB mit Unternehmen der E-Plus-Gruppe. Er bezieht sich auf die Anmietung von kommunalen Freiflächen für den Mobilfunkausbau. Der DStGB hat ATC darüber hinaus die Abstimmung eines weiteren Mustervertrages über die Anmietung von kommunalen Gebäudeflächen für den Mobilfunkausbau angeboten.

Die Notwendigkeit eines raschen Mobilfunkausbaus mit dem jeweils modernsten technischen Standard ist in Deutschland überwiegend politischer Konsens. Im öffentlichen Diskurs werden inzwischen fast ausnahmslos die Forderungen nach einem möglichst flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Mobilfunknetz formuliert. Die Erreichung dieser Zielsetzungen können Kommunen durch Partizipation im Ansiedlungsprozess von Mobilfunkanlagen unterstützen. Zudem bietet es sich an, kommunale Gebäude, Grundstücke und Infrastrukturkomponenten für den Bau und Betrieb von Mobilfunkanlagen anzubieten.

Um insbesondere kleinere kommunale Gebietskörperschaften zu unterstützen, hat der DStGB mit Mobilfunknetzbetreibern und einzelnen Tower Companies Musterverträge ausgehandelt, zu deren Vorlage bei Vertragsverhandlungen über Mobilfunkstandorte sich die Unternehmen verpflichtet haben. Die Musterverträge können zwar einvernehmlich abgeändert werden, ihre Verwendung ist für die Unternehmen jedoch zwingend, wenn die Kommunen dies wünschen. Die einzelnen Musterverträge des DStGB mit den Mobilfunknetzbetreibern bzw. den Tower Companies und sonstigen Akteuren sind abrufbar unter:

www.dstgb.de (Rubrik Themen / Mobilfunk / Musterverträge)

15.07.2025