Datensouveränität in der Smart City; Studie der Beratungsgesellschaft Partnerschaft Deutschland (PD)

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Die Beratungsgesellschaft Partnerschaft Deutschland - Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD) hat eine Untersuchung zur Datensouveränität in Kommunen vorgelegt. Ziel der Studie war, Städte und Gemeinden für die Bedeutung dieses Themas zu sensibilisieren. Sie sollten bei zukünftigen Vereinbarungen darauf achten, den Zugriff auf die Datenbestände in kommunaler Hand zu belassen.

Die Untersuchung, die vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem Deutschen Städtetag und dem Verband kommunaler Unternehmen unterstützt wurde zeigt, dass die derzeitige Situation in Deutschland eher unbefriedigend ist.

Im Einzelnen:

Daten sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Geschäftsmodelle der sogenannten New Economy basieren ganz maßgeblich auf Datensätzen, und ein attraktives Geschäftsmodell der New Economy heißt Smart City. Auch kommunale Entscheidungsträger streben Lösungen an, die eine rasche Digitalisierung der Daseinsvorsorge in Aussicht stellen. Sie greifen dabei oft auf private Anbieter zurück.

Die in der Reihe PD-Impulse veröffentlichte Studie zum Thema Datensouveränität in der Smart City zeigt allerdings, dass von Behandlungen auf Augenhöhe zwischen Kommunen und privaten Anbietern regelmäßig nicht gesprochen werden kann. Kommunen kennen oftmals den Wert ihrer kommunalen Daten nicht und verhandeln entsprechend nachteilig über die Nutzungsrechte der bei Smart City-Anwendungen anfallenden Datensätze. Dabei ist der Umgang mit kommunalen Daten ein strategisches Querschnittsthema. Er ist Grundlage für die Digitalisierung der Verwaltungsarbeit und wird entscheidend dafür sein, wie schnell sich Abläufe modernisieren lassen. Kommunen werden die mit diesen Daten verknüpften Vorteile der Digitalisierung nur nutzen können, wenn sie sich nicht in langfristige Abhängigkeiten von der Privatwirtschaft begeben.

Die Studie empfiehlt den kommunalen Verwaltungsspitzen daher, die digitalisierte Daseinsvorsorge nicht langfristig in die Verantwortung privater Anbieter zu legen. Deshalb sollten Sie Datenschutzklauseln in Smart City-Vertragsentwürfen kritisch unter die Lupe nehmen. Sollten diese nicht oder nur unbefriedigend geregelt sein ist es sinnvoll, in neue Verhandlungen mit dem privaten Anbieter einzusteigen.

Die Studie steht zum kostenlosen Download bereit unter:

www.pd-g.de/presse.

Anmerkung:

Die Diskussion um Datenhoheit und Datensouveränität der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden steht noch am Anfang. Wichtig ist, dass die Kommunen darauf achten, die von ihnen generierten oder über ihre Infrastrukturen gewonnenen Daten selbst auch nutzen zu können. So sollte auch bei Kooperationsmodellen mit privaten Anbietern zumindest eine Mitnutzung der Datenbestände durch die einzelne Kommune gewährleistet sein. Vertragliche Vereinbarungen sollten deshalb so ausgerichtet sein, dass keine exklusive Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt.

18.03.2020