Deutsch-ukrainische Kommunalpartnerschaften

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Am 25. Oktober 2022 haben der ukrainische Präsident Selenskyj und Bundespräsident Steinmeier die symbolische Schirmherrschaft über die deutsch-ukrainischen Städtepartnerschaften übernommen. Mittlerweile gibt es bereits 113 Partnerschaften zwischen Kommunen in Ukraine und in Deutschland. Mehr als ein Drittel wurden dabei im Jahr 2022 ins Leben gerufen. Bei seinem Besuch in der Ukraine hatte der Bundespräsident die besondere Rolle der Städte und Gemeinden beim Erhalt und Wiederaufbau der kritischen Infrastruktur in Ukraine gewürdigt und zugleich an die Kommunen appelliert, diese Hilfe weiter auszubauen.

Fördermöglichkeiten – Kleinprojektefonds

An einer Partnerschaft interessierte deutsche Kommunen finden ukrainische Partnerschaftsgesuche unter anderem auf der Homepage der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) sowie über die Website der Servicestelle Kommunen in der einen Welt (SKEW). Denkbar sind dabei nicht nur formal mit Partnerschaftsurkunde geschlossene Beziehungen, sondern auch nicht-formalisierte Solidaritätspartnerschaften.

Für eine Unterstützung im Rahmen einer partnerschaftlichen Verbindung bieten sich die „Solidaritätspartnerschaften mit der Ukraine“ der SKEW an. Deutsche Kommunen erhalten die Möglichkeit, zielgerichtete und bedarfsorientierte Hilfe durch eine nicht-formalisierte Solidaritätspartnerschaft mit einer ukrainischen Kommune zu leisten. Die SKEW unterstützt deutsche Kommunen durch die Vermittlung einer passenden Partnerschaft sowie einem zweisprachigen, gemeinsamen Austausch zur aktuellen Lage und Hilfegesuche der ukrainischen Kommune. Entsprechende niederschwellige Projekte können von 1.000 bis zu 50.000 Euro über den „Kleinprojektefonds für Kommunale Entwicklungspolitik“ der SKEW finanziert werden. Gefördert werden können dabei bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendungen können auch mehrfach beantragt werden.

Die SKEW hat diese Projektlinie im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die gesamte Ukraine für Solidaritätspartnerschaften zwischen deutschen und ukrainischen Partnerschaften angepasst, um so auch die Antragsstellung zu erleichtern.

Förderfähige Maßnahmen in der Partnerkommune können zum Beispiel sein:

  • Sicherstellung der lokalen Gesundheitsvorsorge (z. B. Anschaffung notwendiger medizinischer Güter für das städtische Krankenhaus der Partnerkommune).
  • Lokaler Katastrophenschutz (z. B. Anschaffung von Rettungsfahrzeugen oder Feuerwehrfahrzeugen).
  • Selbsthilfeaktivitäten, um Auswirkungen der Krise auf die Bevölkerung und Geflüchtete in den Kommunen zu mindern (z. B. Aufbau von Nachbarschaftshilfen).
  • Verwaltungstechnische Maßnahmen, um die kommunalen Dienstleistungen aufrechtzuerhalten (z. B. Anschaffung von Hardware).
  • Aktivitäten im Dreieck (z. B. mit Kommunen in Moldau), um Erfahrungen auszutauschen.

Förderfähige Maßnahmen in der deutschen Kommune können zum Beispiel sein: Maßnahmen zugunsten ukrainischer Geflüchteter durchführen (z. B. Vernetzungsformate zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, Partnerschaftslotsen zur Unterstützung bei der Koordinierung der Bedarfe ihrer Partnerkommune und der lokalen Akteure sowie Bildungs- und Informationsarbeit).

Anmerkung:

Im Rahmen von kommunalen Partnerschaften geht es nicht zuletzt darum, dass die Menschen zusammenkommen. Mit Blick auf den fürchterlichen Krieg in der Ukraine sind sie aber auch eine Plattform, um praktische Hilfen zu ermöglichen und durchzuführen. Zudem können im Rahmen von Partnerschaften auch Wiederaufbauhilfen umgesetzt werden.

Mit Blick auf Ukraine ist festzuhalten, dass kommunale Partnerschaften nicht nur bei der Akut-Hilfe einen wichtigen Solidaritätsbeitrag leisten, sondern ihnen mit ihrer fachlichen Expertise auch beim Wiederaufbau und bei der angestrebten EU-Mitgliedschaft eine wichtige Rolle zukommen wird.

Dabei ist freilich schon heute in den Blick zu nehmen, wie solche Partnerschaften auch in Zukunft mit Leben gefüllt und auf Augenhöhe geführt werden können.

Weitere Informationen

Zur weiteren Information zu Partnerschaften mit der Ukraine und Fördermöglichkeiten etc. hat die SKEW eine Sonderseite eingerichtet, die über https://skew.engagement-global.de abrufbar ist. Bei Fragen zu den Solidaritätspartnerschaften erhalten Sie bei der SKEW Auskunft über mailto:ukraine.skew@engagement-global.de sowie +49 228 20 717-2670. Bei Fragen zum Kleinprojektefonds wenden Sie sich bitte an mailto:kleinprojekte.skew@engagement-global.de bzw. +49 228 20 717-2677. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an uns wenden und wir leiten dieses weiter.

Aktuelle ukrainische Partnerschaftsgesuche finden sich im Übrigen auch auf den Seiten des RGRE: www.rgre.de

01.02.2023