Deutschlandticket – Bundeskabinett beschließt Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Das Bundeskabinett hat sich in seiner Sitzung am 1. Februar 2023 den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beschlossen. Ziel der Änderung ist es, die Länder finanziell bei der Umsetzung des Deutschlandtickets zu unterstützen. Der Bund hat den Ländern ab 2023 1,5 Mrd. Euro jährlich zum Verlustausgleich zugesagt. In gleicher Höhe beteiligen sich die Länder. Weiter ist für die Jahre 2023 und 2024 eine Evaluierung des Tickets vorgesehen, um im Rahmen einer Änderung des Gesetzes finanzielle Lücken zu berücksichtigen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll bis Ende März von der Länderkammer verabschiedet werden.
Laut der Pressemitteilung der Bundesregierung stellt diese den Ländern für das geplante Deutschlandticket 1,5 Mrd. Euro jährlich ab 2023 zur Verfügung.
Warum wird das Regionalisierungsgesetz geändert?
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben Ende 2022 vereinbart, ein digitales, bundesweit gültiges Deutschlandticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einzuführen. Es soll zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement angeboten werden.
Die Umsetzung des Deutschlandtickets erfolgt in der Zuständigkeit der Länder. Um sie dabei zu unterstützen, hat der Bund den Ländern ab 2023 1,5 Mrd. Euro jährlich zum Verlustausgleich zugesagt – die Länder wollen sich in selber Höhe beteiligen. Diese Mittel werden den Ländern über das Regionalisierungsgesetz zur Verfügung gestellt.
Was beinhaltet die beschlossene Gesetzesänderung?
Mit dem „Neunten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, werden den Ländern die zugesagten Bundesmittel nunmehr zur Verfügung gestellt. Sie betragen für die Jahre 2023 bis 2025 1,5 Mrd. Euro jährlich – insgesamt also 4,5 Mrd. Euro.
Etwaige Mehrkosten, die den Verkehrsunternehmen im Einführungsjahr 2023 durch Mindereinnahmen entstehen, werden Bund und Länder je zur Hälfte tragen. Für die Jahre 2023 und 2024 ist eine Evaluierung des Deutschlandtickets vorgesehen. Die Ergebnisse der Evaluierung sollen für ein neues Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden, das für die Mittelbereitstellung für die Jahre ab 2026 notwendig ist.
Wofür gibt es Regionalisierungsmittel?
Für den ÖPNV steht den Ländern gemäß Artikel 106a Grundgesetz ein Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. Näheres regelt das Regionalisierungsgesetz, das zum 1. Januar 1996 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz ist die Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr auf die Länder übergegangen.
Die Regionalisierungsmittel werden von den Ländern in erster Linie für den Schienenpersonennahverkehr eingesetzt. Sie können aber auch für investive Maßnahmen im schienen- und straßengebundenen ÖPNV verwendet werden – zum Beispiel für die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben oder die Beschaffung von Straßenbahnen und Bussen. Bereits mit der achten Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) zum 21.12.2022 wurden dem Land Sachsen-Anhalt gem. § 5 Abs. 13 S. 1 RegG zusätzliche Regionalisierungsmittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Diese Mittel wurden zum 30.12.2022 ausgezahlt. Es entfielen insgesamt ca. 5,1 Mio. Euro auf den ÖSPV. An die kommunalen Aufgabenträger sind daher laut Ministerium für Infrastruktur und Digitales (MID) noch Mittel i. H. v. ca. 4,6 Mio. Euro (Abschlag v. 90 %) auszureichen. Diese werden 2023 als Sonderzahlung zur Sicherstellung der Liquidität gezahlt.
Die restlichen 10 % (ca. 513.000 Euro) werden mit der Schlussrechnung für 2022 im Juni 2023 ausgezahlt.
Wie geht es weiter?
Das Neunte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes bedarf neben dem Beschluss des Bundestages auch gemäß Artikel 106a Grundgesetz der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende März abgeschlossen sein, damit das Ticket zum 1. Mai 2023 starten kann – wie mit den Ländern vereinbart.