Digital Services Act – Zulassung einer unabhängigen Organisation als vertrauenswürdiger Hinweisgeber (sog. Trusted Flagger)
Der EU-Digital Services Act (DSA) setzt neue, einheitliche Standards für ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld und schützt die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer im Internet. Der DSA verpflichtet digitale Dienste und Online-Plattformen zu mehr Sorgfalt und Transparenz und ermöglicht, einfacher gegen illegale Inhalte und Produkte, Hass und Hetze sowie Desinformationen vorzugehen. Während die Bestimmungen für sehr große Online-Plattformen und
-Suchmaschinen mit über 45 Millionen Nutzern bereits in Kraft sind und seit August 2023 direkt von der EU-Kommission durchgesetzt werden, gelten die Regelungen für kleinere Dienste seit Februar 2024. Das Digitale-Dienste-Gesetz vom 06.05.2024 (BGBl. I Nr. 149) ergänzt den DSA in Deutschland und ist am 14.05.2024 in Kraft getreten.
Die Bundesnetzagentur hat in ihrer Funktion als zentrale Koordinierungsstelle (DSC) für die Umsetzung des DSA erstmals eine unabhängige Organisation als vertrauenswürdigen Hinweisgeber (sog. Trusted Flagger) zugelassen, um illegale Inhalte im Netz nach dem DSA wirksam zu bekämpfen. Im Zulassungsverfahren der Bundesnetzagentur wurden die gesetzlichen Voraussetzungen der Zulassung anhand zahlreicher eingereichter Unterlagen geprüft. Die Meldestelle REspect! konnte dabei ihre besondere Expertise, ihre Unabhängigkeit von Online-Plattformen sowie präzise und objektive Weitergabe von Meldungen an die Online-Plattformen nachweisen.
REspect! konzentriert seine Arbeit als Trusted Flagger vor allem auf soziale Netzwerke und Video-Plattformen wie Facebook, X, Instagram, TikTok, YouTube und Telegram. Der Fokus liegt auf der Identifizierung von Hassrede, terroristischer Propaganda und anderen gewalttätigen Inhalten, die in deutscher, englischer und arabischer Sprache verbreitet werden. Sofern REspect! wichtige Inhalte gemeldet werden, prüft sie diese und gibt potenziell rechtswidrige Inhalte an das Bundeskriminalamt weiter. Das Bundeskriminalamt und eine spezialisierte Staatsanwaltschaft prüfen wiederum, ob ein Anfangsverdacht besteht. Nur wenn dieser Verdacht bestätigt wird, meldet REspect! den Inhalt an die entsprechende Plattform, die dann über das weitere Vorgehen entscheidet. Dieses mehrstufige Verfahren soll sicherstellen, dass nur tatsächlich problematische Inhalte gemeldet werden. Soziale Netzwerke und Video-Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, Meldungen von Trusted Flaggern prioritär zu behandeln und unverzüglich Maßnahmen, zum Beispiel die Löschung der Inhalte, zu ergreifen. Die Prüfung der Meldungen erfolgt also durch die sozialen Medien und Online-Plattformen selbst. Damit obliegt es ihrer Verantwortung, darüber zu entscheiden, ob ein Inhalt entfernt wird oder nicht.