Digitale Mobilitätsvermittlungsplattformen "Uber";
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Dezember 2017

Recht1

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass eine Vermittlung von Mobilitätsangeboten über digitale Plattformen wie sie von Uber angeboten wird, als Verkehrsdienstleistung zu qualifizieren ist, da sie angesichts ihrer konkreten Ausgestaltung untrennbar mit der eigentlichen Beförderungsleistung verbunden ist. Sie unterfällt damit nicht der Dienstleistungsfreiheit und den sie konkretisierenden Richtlinien, sondern dem Bereich der gemeinsamen Verkehrspolitik. Nach dem gegenwärtigen Stand des Unionsrechts ist es daher Sache der Mitgliedstaaten, die Bedingungen zu regeln, unter denen solche Dienstleistungen erbracht werden können.

LKT Rundschreiben Nr. 001/2018 [PDF-Dokument: 239 kB]

02.01.2018