Digitalisierung der Gewerbesteuer - Projekt „Der digitale Gewerbesteuerbescheid“

Digital_Digitalisierung

Digitalisierung des Datenaustauschs mit der Finanzverwaltung

In Sachsen-Anhalt sind alle Städte und Gemeinden in das ELSTER-Transfer-Verfahren eingebunden und haben die Möglichkeit, sich die Gewerbesteuermessbetragsdaten von der Finanzverwaltung neben den Bescheiden in Papierform auch elektronisch übermitteln zu lassen. Bis auf einige wenige nutzen viele dieses Verfahren bereits oder haben zumindest einen entsprechenden Datenaustausch beantragt.

Ab dem 01.01.2025 besteht für Städte und Gemeinden die Verpflichtung zum elektronischen Datenabruf der Gewerbesteuermess- sowie Gewerbesteuerzerlegungsbescheide. Informationen zu den notwendigen Vorbereitungen, insbesondere zu dem Datenabruf über das ELSTER-Transfer-Verfahren sind auf nachfolgender Internetseite hinterlegt:

https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/verwaltung

Städte und Gemeinden, die bisher für die Gewerbesteuer keinen Datenaustausch  beim Ministerium der Finanzen, Frau Busse (E-Mail: Manuela.Busse@sachsen-anhalt.de) beantragt haben (Datenart: GEWXX), sollten dies demnächst veranlassen. Auch Gemeinden, deren IT Unterstützung für die Installation der ELSTER-Transfer-Applikation benötigt, können sich an Frau Busse wenden.

Da die ELSTER-Transfer-Anwendungen von den Kommunen in den verschiedensten Bereichen mit verschiedenen Zertifikaten genutzt werden, ist die Einrichtung einer Zertifikatsverwaltung und Sicherung der Zertifikate zu empfehlen. Zur Information steht hierzu ganz aktuell ein „Leitfaden zur Verwendung & Verwaltung von ELSTER-Organisationszertifikaten im Rahmen von Mein Unternehmenskonto“ auf folgender Internetseite unter „Informationen für dienstanbietende Behörden“ zum Download bereit:

https://info.mein-unternehmenskonto.de/downloads/

Digitalisierung des Gewerbesteuerbescheides – Projekt „Der digitale Gewerbesteuerbescheid“

Der Empfang digitaler Gewerbesteuermessbetragsdaten ist aber nur eine Seite der Medaille, die elektronische Weiterverarbeitung bis zur Ausgabe eines digitalen Gewerbesteuerbescheides die andere. Die Finanzverwaltung bietet mit der Anbindung an ELSTER-Transfer auch hierfür eine Plattform.

Über das Projekt „Der digitale Gewerbesteuerbescheid“ haben wir zuletzt mit einem Beitrag im Januar 2022 und mit E-Mail-Rundschreiben vom 05.04.2023 berichtet. In Sachsen-Anhalt konnten bisher 16 Pilot- und Testkommunen für dieses Projekt gewonnen werden. Im Rahmen eines vorrangig digital kommunizierenden Länderarbeitskreises gibt es für die Piloten die Möglichkeit, noch bis Ende 2024 an der abschließenden Roll-Out-Phase zum digitalen Gewerbesteuerbescheid mitzuwirken. Aktuell werden Pilotunternehmen und Steuerberater gesucht, um in die Verprobung des digitalen Bescheidversandes einsteigen zu können. Zudem will man in der aktuellen Phase die Zahl der mitwirkenden Pilotkommunen gern erhöhen, so dass interessierte Kommunen sich jederzeit noch in das Projekt integrieren könnten.

Die ]init[ - projektleitendes Beratungsunternehmen – unterstützt die Piloten und schafft durch Einbindung aller denkbaren Akteure, wie z. B. der Städte und Gemeinden, kommunalen Spitzenverbände, maßgeblichen HKR-Hersteller, Industrie- und Handelskammern, Steuerberater und Unternehmen funktionierende Netzwerke. Bemerkenswert ist aktuell die Entwicklung und der Betrieb eines Service Desk „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ durch die ]init[, welches auf Basis eines Ticketsystems gegenüber Testkommunen, -unternehmen und HKR-Herstellern sowie perspektivisch weiteren Testgruppen die Beantwortung der wachsenden Anzahl von Anfragen zur Digitalisierung der Gewerbesteuer ermöglicht. Zudem sind im Hintergrund mehrere Wissensdatenbanken verfügbar, z. B.:

  • FAQs, die die Basis für standardisierte, aber umfassende und verständliche Antworten bilden,
  • Dokumente, z. B. Präsentationen, die zusätzlich aufbereitete Informationen liefern,
  • Known Errors, also bekannte Fehler, die (noch) nicht behoben aber vom ]init[-Team bereits protokolliert wurden und
  • ELSTER – Entwicklungsabteilungen für Kunden mit Spezialproblemen.

Bei Interesse kann die Landesgeschäftsstelle weitergehende Informationen zur Verfügung stellen und Ansprechpartner vermitteln.

20.12.2023