Digitalisierung der Gewerbesteuererhebung

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Wir kommen auf einen vorherigen Beitrag zurück, in welchem wir u. a. über die Schaffung der Infrastruktur in den Kommunen zur Abholung der Messbetragsdaten für die Realsteuern berichtet hatten. Als prioritär – insbesondere zur Vorbereitung der Datenabholung im Rahmen der Grundsteuerreform – wird vom Ministerium für Finanzen (MF LSA) die Anmeldung im System „Mein ELSTER“ und „ELSTER-Transfer“ bewertet. Das MF LSA empfiehlt schon jetzt den automatisierten Empfang der Messbescheide im Bereich der Gewerbesteuer zu erproben. Dieses Verfahren wird sich dann ohne weiteres auf die Übermittlung der Grundsteuermessbetragsdaten übertragen lassen, welche ab dem 01.07.2022 ausschließlich im automatisierten Verfahren anläuft.

Bereits in unserem E-Mail-Rundschreiben vom 21.06.2021 hatten wir informiert, dass das MF LSA im Bereich der Übermittlung der Gewerbesteuermessbetragsdaten bereits mit diversen Pilotkommunen zusammenarbeitet und auch alle anderen Städte und Gemeinden aktiv zur Teilnahme am Verfahren ermutigt. Als Ansprechpartnerin steht im MF LSA Frau Busse; Tel: 0391 - 567 3351; E-Mail: manuela.busse@sachsen-anhalt.de zur Verfügung. Eine erste Orientierung für die Umsetzung bietet die Broschüre:

„Anbindung der Kommune an ELSTER-Transfer
Blaupause am Beispiel der Gewerbesteuer“
(https://download.elster.de/download/elstertransfer/Blaupause_06052021.pdf).

Der Empfang digitaler Gewerbesteuermessbetragsdaten ist aber nur eine Seite der Medaille, die elektronische Weiterverarbeitung bis zur Ausgabe eines digitalen Gewerbesteuerbescheides die andere.Die Finanzverwaltung bietet mit der Anbindung an ELSTER-Transfer auch hierfür eine Plattform.

In einem Flyer

„Der digitale Gewerbesteuerbescheid“
(https://download.elster.de/download/elstertransfer/Flyer_06082021.pdf)

informiert die Finanzverwaltung, dass es in den rund 11.000 deutschen Städten und Gemeinden rund 600 verschiedene Gewerbesteuerbescheidformate gibt, deren Abgleich insbesondere für überregional operierende Unternehmen und Kommunalverwaltungen gleichermaßen einen Kraftakt darstellt. In einer Internetpräsentation (https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/digitaler_gewerbesteuerbescheid) wird ebenfalls informiert, dass der Gewerbesteuerbescheid in seiner bisherigen Papierform für zahlreiche Unternehmen einen hohen Erfüllungsaufwand bedeutet. Mit dem digitalen Gewerbesteuerbescheid soll dieser Vorgang optimiert werden, so dass die Steuerpflichtigen und ihre Steuerbüros, die Bescheide maschinell weiterverarbeiten können. Von einem elektronisch übermittelten Steuerbescheid profitieren jedoch nicht nur die Unternehmen. Auch für die Kommunen bietet er eine Chance, um Prozesse und Abläufe zu verbessern und effizienter zu gestalten und so personelle Kapazitäten freizumachen, die an anderer Stelle benötigt werden.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht vor, dass zu allen Verwaltungsleistungen ein Onlinezugang bereitzustellen ist. Das beinhaltet auch den so genannten Rückkanal, also die Rückmeldung, die Unternehmen zu einem Verwaltungsakt erhalten. Im Falle der Gewerbesteuer ist das der Gewerbesteuerbescheid. Den Nutzerinnen und Nutzern eines Online-Services wird so die Möglichkeit gegeben, eine elektronische Bekanntgabe der behördlichen Informationen und Bescheide auszuwählen.

Ziel des Vorhabens eines digitalen Gewerbesteuerbescheides ist es, einen rechtssicheren, digitalen und sowohl menschen- als auch maschinenlesbaren Bescheid einzuführen. Das Projekt sieht vor, eine medienbruchfreie Bereitstellung des Gewerbesteuerbescheides in elektronischer Form bundesweit zu etablieren. Die Lösung baut auf der bereits erprobten ELSTER-Infrastruktur aus Mein ELSTER, ERiC und ELSTER-Transfer auf und sieht vor, die Kommunen an den Datenaustausch mit den Finanzämtern anzuschließen.

Interessierte Kommunen können die auf der o. g. Internetseite vorgestellten Konzepte gebührenfrei nachnutzen und den digitalen Gewerbesteuerbescheid auch bei sich einführen. Die dazu notwendige Anbindung an ELSTER-Transfer kann potenziell auch zur digitalen Bearbeitung anderer kommunaler Abgaben dienen. ELSTER-Transfer ist ein Service, den ELSTER den Kommunen (und weiteren Organisationen) anbietet, um von der Digitalisierung der Finanzverwaltung zu profitieren. Es dient dem Datenaustausch mit der Steuerverwaltung. Vereinfacht gesagt, handelt es sich um einen digitalen Postboten, der Steuerinformationen digital zur Verfügung stellt. Damit können Steuerbescheide in die digitalen Postfächer der Steuerpflichtigen übermittelt werden - automatisiert, einheitlich und sicher.

Neben den bereits benannten Dokumenten (Blaupause, Informations-Flyer) steht auf der zitierten Internetseite auch eine Zusammenstellung von Antworten auf häufig gestellte Fragen zum digitalen Gewerbesteuerbescheid (FAQ; 20210916_FAQ_Digitaler_Gewerbesteuerbescheid.pdf) zur Verfügung.

20.01.2022