Diskussion um Erdkabelvorrang bei Stromtrassen

Strom

Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 24. März 2023 den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2037/2045 (2023) veröffentlicht. In seiner Stellungnahme fordert der Deutsche Bauernverband (DBV) die Aufhebung des gesetzlichen Erdkabelvorrangs bei Stromtrassen, da der Eingriff durch die Erdverkabelung in den Boden sehr viel gravierender sei als beim klassischen Freileitungsbau. Demgegenüber befürwortet der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) seit langem den Einsatz von Erdkabeln zur Unterstützung der Akzeptanz beim Übertragungsnetzausbau und hat die Forderungen des DBV zurückgewiesen.

In seiner Stellungnahme weist der DBV darauf hin, dass durch den Netzausbau Land- und Forstwirte als Grundeigentümer und Bewirtschafter infolge der Flächeninanspruchnahme für den Leitungsbau unmittelbar in ihren Eigentums- und Nutzungsrechten betroffen seien. Die vorhabenbetroffenen landwirtschaftlichen Betriebe würden durch den Erdkabelvorrang besonders stark belastet.

Der DBV fordert außerdem die Dienstbarkeitsentschädigung auf maximal 30 Jahre Nutzungsdauer der Leitung zu befristen und weist darauf hin, dass im NEP 2037/2045 die Problematik des Flächenschutzes nicht ausreichend adressiert würde.

Die kommunalen Spitzenverbände setzen sich seit langen für einen flexibleren Einsatz von Erdkabeln beim Ausbau der Übertragungsnetze ein, da dies zu mehr Akzeptanz und damit auch zur Beschleunigung des Netzausbaus führt. Die Forderungen des DBV, können hingegen zu einer signifikanten Verzögerung beim Netzausbau führen, die in Zeiten zunehmender, politisch geforderter Beschleunigung bei der Energiewende, besonders ins Gewicht fiele. Mit einem ansteigenden Anteil an erneuerbaren Energien am Strommix, führen solche Verzögerungen zu immer größeren Mengen an abgeregeltem Strom, der nicht transportiert werden kann.

Weitere Informationen:

Entwurf NEP 2037/2045: www.netzentwicklungsplan.de

04.07.2023