Diskussion um Straßenausbaubeiträge

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Nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern, wird auch in anderen Bundesländern – so auch in Sachsen-Anhalt – über die Abschaffung diskutiert. Wichtig ist aus kommunaler Sicht, sich über die Konsequenzen der Abschaffung der Bürgerbeteiligung beim Straßenausbau im Klaren zu sein.

Aktuell haben 12 der 16 Bundesländer in Deutschland eine Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeiträge. Keine Rechtsgrundlage gibt es in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg. Bei den zwölf Bundesländern gibt es jedoch auch Unterschiede, da manche wiederkehrende Beiträge zulassen oder es aber den Kommunen überlassen, über die Erhebung von Beiträgen zu entscheiden.

Bundesländer in der Übersicht

Die Verpflichtung zur Erhebung von Beiträgen besteht in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die übrigen Bundesländer stellen es ihren Kommunen frei, über die Beitragserhebung vor Ort zu entscheiden. In Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen besteht darüber hinaus die Möglichkeit zur Erhebung sogenannter wiederkehrender Beiträge. Dabei werden die Kosten aller in einem Jahr durchgeführten Baumaßnahmen auf alle Grundstücke eines bestimmten Gebietes verteilt. Dadurch fällt die Beitragsbelastung eines Einzelnen sehr moderat aus und bewegt sich im zwei- oder dreistelligen Bereich.

Regelung in Bayern

Mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2018 gilt nun in Bayern, dass Beiträge, die noch im Jahr 2017 festgesetzt und dem Beitragspflichtigem bekannt gegeben worden sind, diese nach altem Recht zu behandeln und die Beiträge zu zahlen sind. Gleiches gilt für noch nicht entrichtete Beiträge unabhängig davon, ob Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt worden ist. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass diejenigen, die kein Rechtsmittel eingelegt haben, nicht schlechter stehen.

Sofern für 2018 Bescheide verschickt worden sind, sind diese aufzuheben. Falls der Bürger bereits gezahlt hat, hat die Gemeinde diese Beiträge zurückzuerstatten, wobei die Rückzahlung erst ab dem 01.05.2019 verlangt werden kann, um sicherzustellen, dass in der Gemeinde ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Bei laufenden Ausbaumaßnahmen kann die Gemeinde vom Freistaat Bayern die Erstattung der Beiträge beantragen. Für 2018 gilt, dass der Freistaat Bayern den Gemeinden auf Antrag diejenigen Beträge erstattet, die ihnen unmittelbar dadurch entgehen, dass sie infolge der Änderungen des Kommunalabgabengesetzes zum 1. Januar 2018 Beiträge für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen sowie wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen nicht mehr erheben können. Voraussetzung für den Erstattungsanspruch seitens der Gemeinde ist, dass die Gemeinde bis zum 11. April 2018 eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen hat, die Maßnahmen im Haushaltsplan eingestellt waren, das Vergabeverfahren für die Bauleistung bis zum 11. April 2018 eingeleitet hatte oder selbst mit der technischen Herstellung begonnen hatte und bis spätestens zum 30. April 2028 der Antrag auf Erstattung gestellt wird.

Für noch nicht begonnene Ausbaumaßnahmen wird ab 2019 eine pauschale Finanzierungsbeteiligung geschaffen, die im Rahmen des Doppelhaushalts 2019/2020 zu regeln ist. Die Kriterien und Verteilungsparameter sollen bis zum Doppelhaushalt 2019/2020 in Abstimmung mit dem bayrischen Städtetag und dem bayrischen Gemeindetag erarbeitet werden.

Hinweis des DStGB

Die ersatzlose Streichung der Straßenausbaubeiträge würde die Kommunen bei der Finanzierung ihrer Straßen noch abhängiger vom jeweiligen Land machen, das die ausfallenden Beiträge dann im besten Falle kompensieren müsste. Gerade aufgrund der leider oftmals eintretenden Kostensteigerung für Straßenbauvorhaben kann ein pauschaler Landesbeitrag mitunter dazu führen, dass die Kommunen einen Großteil der Kosten tragen müssten.

Aus Sicht des DStGB sollten vielmehr alternative Modelle wie wiederkehrende Beiträge ermöglicht werden, die auch weiterhin eine Nutzerfinanzierung zulassen. Betrachtet man den Investitionsrückstand für die Verkehrsinfrastruktur aus dem KfW-Kommunalpanel von 38,6 Mrd. Euro, kann aus kommunaler Sicht nicht auf die Mitfinanzierung der Anlieger verzichtet werden.

Gute Infrastruktur hat ihren Preis und muss ausreichend finanziert werden. Die Kommunen sind beim Erhalt und Ausbau der kommunalen Straßen und Brücken unterfinanziert. Daraus wird deutlich, dass die zunehmende Diskussion um eine Befreiung von Beiträgen im Straßenausbau die aktuelle Unterfinanzierung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur eher verschärfen als entspannen wird.

Anmerkung der Landesgeschäftsstelle

Auch in Sachsen-Anhalt diskutieren die Oppositionsparteien, DIE LINKE und AFD im Landtag von Sachsen-Anhalt und jüngst, ausgelöst durch die SPD-Fraktion, auch die Koalitionsfraktionen die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die kommunale Selbstverwaltung durch die Abschaffung der Beiträge eingeschränkt würde. Es geht um die Abschaffung einer originären kommunalen Finanzierungsquelle (§ 99 Abs. 2 Nr. 1 KVG LSA), die bisher sicherstellt, dass Aufgabenwahrnehmung und Refinanzierung in einer Hand liegen. Ein Wegfall würde dazu führen, dass zwar die Aufgabe des Straßenausbaus bei den Kommunen verbliebe, ohne dass diese selbst noch Einfluss auf die Refinanzierung der Straßenbauinvestitionen hätten. Diese Zentralisierung der Finanzierungsverantwortung birgt die Gefahr des Verfalls kommunaler Infrastruktur.

Im Rahmen der Diskussion um einen möglichen Wegfall der Beiträge für Straßenausbaumaßnahmen verbietet es sich, aus in der Vergangenheit erzielten Beiträgen – wie dies in der Vergangenheit schon diskutiert wurde – eine konnexitätsrelevante Größenordnung für die Zukunft ableiten zu wollen. Maßgabe könnte ausschließlich der zukünftige, tatsächlich erforderliche Aufwand für Straßenbaumaßnahmen in den Städten und Gemeinden sein, der mindestens vollständig kompensiert werden müsste. Auch die Steigerung der Baukosten müssten Berücksichtigung finden. Offen bliebe dennoch die Frage, wie das Land eine solche Finanzierung gewährleisten will, und zwar auch in Zeiten von Rezession und abnehmenden Steuereinnahmen, die zyklisch immer wieder vorkommen und erfahrungsgemäß empfindliche Einschnitte bei den kommunalen Zuweisungen mit sich bringen.

Die Abschaffung kommunaler Straßenausbaubeiträge sollte deshalb sehr kritisch hinterfragt und diskutiert werden.

23.10.2018