Diskussionen zur Lösung des Problems der kommunalen Altschulden
Vor allem über die Medien fand in der Bundespolitik eine Debatte um die Lösung des kommunalen Altschuldenproblems statt. Die Schlagzeilen dazu aus den Reihen der Koalition in Berlin reichten von „Bund will Hälfte der kommunalen Altschulden übernehmen“ bis zu „Bund für kommunale Altschulden ‚nicht zuständig‘ - Keine Übernahme kommunaler Altschulden durch den Bund.“
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat darauf hingewiesen, dass die Disparitäten zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen in den letzten Jahren immer größer geworden sind. Dies zeigt sich insbesondere auch bei den kommunalen Altschulden. Länder und Bund müssen gemeinsam mit den betroffenen Kommunen eine Lösung für die Tilgung und Zinssicherung finden und umsetzen. Nur so können für die hochverschuldeten Städte und Gemeinden wieder Gleichwertigkeit und Chancengerechtigkeit erzielt und Zukunftsperspektiven eröffnet werden. Dafür bietet die Niedrigzinssituation eine besondere Chance. Der Bund könnte mit den Ländern einen Fonds einrichten, um das kommunale Altschuldenproblem endlich zu lösen.
Um das Entstehen neuer Schuldenberge auf Ebene der Städte und Gemeinden zu verhindern, sind Länder und Bund in der Pflicht, eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung sicherzustellen, die es den Kommunen erlaubt, pflichtige und freiwillige kommunale Selbstverwaltungsaufgaben zu erledigen. Neben einer Stärkung der gemeindlichen Steuerbasis müssen die Kommunen noch stärker bei den Sozialausgaben entlastet werden. Die gilt insbesondere für die Kosten der Unterkunft, dynamische Ausgabensteigerungen sind aber auch bei der Kinder- und Jugendhilfe wie der Eingliederungshilfe zu beobachten.
Gleichwohl liegt auch nach mehr als einem halben Jahr nach Vorlage der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ mit den Schlussfolgerungen der Co-Vorsitzenden dieser Kommission - Bundesminister Horst Seehofer, Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesministerin Dr. Franziska Giffey - noch immer kein veröffentlichtes Konzept vor, wie die Ankündigung, den höchstverschuldeten Kommunen seitens des Bundes zu helfen, umgesetzt werden soll. In diesen Schlussfolgerungen „Unser Plan für Deutschland - Gleichwertige Lebensverhältnisse überall“ heißt es immerhin (auszugweise) wörtlich:
„Für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sind auch die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen, für ihre Bürgerinnen und Bürger Infrastrukturen, Daseinsvorsorge und freiwillige Leistungen gewährleisten zu können, von zentraler Bedeutung. Grundsätzlich sind die Länder für eine aufgabenadäquate Finanzausstattung ihrer Kommunen verantwortlich. …
Gleichwohl werden Disparitäten zwischen den Kommunen bei Einnahmen und Ausgaben bleiben, die die Kommunen nur zum Teil selbst beeinflussen können - so weisen ländliche Gemeinden sowie strukturschwache Städte im Mittel eine unterdurchschnittliche Steuerkraft auf. …
Der Bund kann einen Beitrag leisten, wenn es einen nationalen politischen Konsens gibt, den betroffenen Kommunen einmalig gezielt zu helfen. Ein solcher Konsens setzt voraus, dass sichergestellt wird, dass eine neue Verschuldung über Kassenkredite nicht mehr stattfindet. Dazu wäre ein breiter politischer Konsens in den gesetzgebenden Körperschaften und zwischen den Ländern nötig, an einer nachhaltigen Lösung solidarisch mitzuwirken, so dass der Bund gezielt dort bei Zins- und Tilgungslasten helfen kann, wo andere Hilfe alleine nicht ausreichend ist. Zugleich müssen die Ursachen der hohen Kassenkreditbestände angegangen werden.“
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat zwischenzeitlich die grundsätzliche Bereitschaft des Bundes kommunale Altschulden zu übernehmen nochmals bekräftigt und sich für eine „Stunde null“ für die unter hohen Kassenkrediten leidenden rund 2.500 Kommunen ausgesprochen. Die kommunalen Altschulden werden vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf rund 40 Mrd. Euro beziffert. Pro Kopf sind die kommunalen Kassenkredite am höchsten im Saarland, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Danach folgte vor der „Hessenkasse“, die die kommunalen Schulden übernommen hat, das Land Hessen. Im Saarland kommt nun der „Saarlandpakt“ mit einer hälftigen Übernahme der kommunalen Altschulden. Aber auch andere Länder und deren Kommunen, nicht zuletzt und vor allem Niedersachsen, haben in den zurückliegenden Jahren erhebliche Anstrengungen zur kommunalen Teilentschuldung unternommen. Geklärt werden müsste also, welche Kommunen aus welchen Ländern eine Entschuldungshilfe des Bundes bekommen könnten. Aber auch die anderen Länder müssen von einer (einmaligen) Schuldenhilfe durch den Bund überzeugt werden. Wie in Berlin zu hören ist, laufen derzeit Gespräche zwischen hochrangigen Vertretern des Bundesfinanzministeriums und allen Ländern auf Hochtouren. Deren Erfolg wird nötig sein - denn es ist recht wahrscheinlich, dass eine auch nur teilweise Übernahme kommunaler Schulden aus der Bundeskasse einer Verfassungsänderung bedürfte. Und neben dem politischen Konsens darüber ist nicht zuletzt eine 2/3-Mehrheit dafür im Bundesrat vonnöten. Kritiker der öffentlichen Überlegungen von Scholz verweisen darauf, dass nicht der Bund, sondern die Länder für die kommunale Finanzausstattung verantwortlich seien. Zudem habe der Bund die Länder und Kommunen bereits erheblich entlastet und setze dies nicht zuletzt mit dem neuen Bund-Länder-Finanzausgleich fort.
Hintergrund
Der Bestand an Liquiditätskrediten der Kommunen lag am 30. September 2019 bei 34,421 Mrd. Euro. Hierbei gehen 18,597 Mrd. Euro auf kreisfreie Städte, 13,522 Mrd. Euro auf kreisangehörige Gemeinden, 2,194 Mrd. Euro auf Landkreise und 0,109 Mrd. Euro auf Bezirksverbände zurück. Nicht enthalten sind hier die insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen nicht unerheblichen Wertpapierschulden zur Liquiditätssicherung.
Diese Wertpapierschulden sind in der folgenden Grafik zur Kassenkreditverschuldung zum Abschluss des Haushaltsjahres 2018 jedoch enthalten. Während alleine 24,4 Mrd. Euro der Kassenkredite auf Kommunen in Nordrhein-Westfalen zurückgeht, ist die Pro-Kopf-Kassenkreditverschuldung im Saarland am höchsten.
Anmerkung:
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützt die Überlegungen, den höchstverschuldeten Kommunen bei der Bewältigung ihrer Altschulden seitens des Bundes zu helfen. Schließlich ist die Lösung der Altschuldenfrage eine entscheidende Voraussetzung für die Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Die Bildungschancen eines Kindes dürfen nicht davon abhängen, ob es in einer reichen Stadt oder einer armen Region aufwächst. Notwendig ist allerdings auch ein deutlicher Beitrag der betroffenen Länder. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Kommunen nicht nach wenigen Jahren wieder hoch verschuldet sind. Dazu ist unter anderem ein nachhaltiger kommunaler Finanzausgleich notwendig, der die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sichert und Spielräume für die kommunale Selbstverwaltung gewährleistet. Gleichzeitig muss es ein Ende haben, dass Bund und Länder immer wieder zusätzliche Leistungen versprechen oder gewähren, deren Finanzierung letztlich die Kommunen tragen müssen. Dies war gerade beim Angehörigenentlastungsgesetz wieder festzustellen. Der Freibetrag von 100.000 Euro Verdienst (erst ab diesem Brutto-Jahresverdienst müssen Kinder in Zukunft für die Pflegekosten ihrer Eltern mit einstehen) entlastet die Betroffenen, belastet aber die Kommunen mit mehreren 100 Millionen pro Jahr, ohne dass eine Kompensation durch Bund oder Länder vorgesehen wurde.
Um die Altschulden abzulösen, könnte der Bund einen Fonds schaffen und über eine längere Zeitspanne abfinanzieren. Der Bund und die betroffenen Länder müssten dann die Zinslast tragen. Im derzeitigen Niedrigzinsumfeld ist die Situation für eine solche Lösung günstig wie nie zuvor. Bund und Länder müssen die derzeitigen Rahmenbedingungen nutzen und das Altschuldenproblem lösen. Dies hat auch mit der Schaffung von Chancengerechtigkeit zu tun. Es ist im Interesse aller Länder und aller Regionen, dass die Schere zwischen armen und reichen Kommunen nicht weiter auseinandergeht. Dazu kann und muss eine Lösung im Föderalismus zwischen Bund und Ländern gefunden werden. Die Lösung der Altschuldenfrage würde so auch der Spaltung des Landes entgegenwirken. Zudem muss die jederzeitige Liquidität aller Kommunen sichergestellt bleiben.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass viele Betrachtungen nur die beim nicht-öffentlichen Bereich bestehenden Kassen- bzw. Liquiditätskredite u. a. bei Banken einbeziehen. Die in der Grafik für 2018 ausgewiesenen 1.220 Mio. Euro an Liquiditäts- bzw. Kassenkrediten für die Kommunen in Sachsen-Anhalt sind lt. amtlicher Schuldenstatistik bei einer Gesamtbetrachtung um 159 Mio. Euro beim öffentlichen Bereich zu ergänzen, wovon 111 Mio. Euro beim Land und 43 Mio. Euro bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, etc. auflaufen. Die Pro-Kopf-Verschuldung beläuft sich damit auf 623 Euro.