Dritte Förderrunde des ESF+-Programms zur Arbeitsmarktintegration junger Männer

flüchtling arbeit

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert seit dem Jahr 2023 zur Unterstützung von Kommunen bundesweit Projekte im Rahmen des ESF+-Bundesprogramms „Win-Win – Durch Kooperation zu Integration“. Ziel ist es, sowohl die soziale Einbindung, als auch die Arbeitsmarktintegration junger Männer im Alter zwischen 18 und 35 Jahren zu verbessern. Nunmehr ist ein dritter Förderaufruf für September 2025 geplant.

In der dritten Förderrunde werden laut BMAS Projekte gefördert, die sozial-innovative „Good-Practice“-Lösungsansätze von Win-Win-Projekten zur Verbesserung des Zugangs und der Heranführung an den Arbeitsmarkt auf andere Kommunen übertragen und erproben wollen.

Neben Kommunen können auch Jobcenter, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Unternehmens- und Wirtschaftsverbände, (Sozial-)Unternehmen und Betriebe, Migrantenorganisationen sowie sonstige gemeinnützige Träger Fördermittel beantragen. Die Höhe der zu beantragenden Fördermittel kann dabei zwischen 0,75 und 1,25 Mio. Euro für eine zweieinhalbjährige Projektlaufzeit liegen. Die ersten Projekte sollen am 01.07.2026 starten.

Das Interessenbekundungsverfahren für die dritte Förderrunde beginnt mit der Veröffentlichung einer neuen Förderrichtlinie Anfang September 2025. Im Rahmen einer Interessenbekundung ist ein Begleitschreiben der Kommune zur geplanten Umsetzung des Vorhabens und der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern einzureichen. Für interessierte Kommunen und Träger sind digitale Infoveranstaltungen am 04.09.2025 und am 09.10.2025 geplant. Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen endet am 14.11.2025.

Weitere Inforationen zur dritten Förderrunde zum ESF+-Bundesprogramm „Win-Win – Durch Kooperation zu Integration“ sind auf der Website www.esf.de zu finden.

Anmerkung:

In Sachsen-Anhalt ist die Arbeitsmarktintegration junger geflüchteter Männer bedeutsam, weil unser Bundesland eine vielfältige und wachsende Zuwanderung verzeichnet, die Fähigkeiten und Potenziale dieser Personen jedoch noch nicht vollständig genutzt werden. Eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt ist entscheidend, um die Selbstständigkeit dieser Personengruppe zu fördern, soziale Teilhabe zu ermöglichen und den Fachkräftemangel in verschiedenen Branchen zu lindern. Zudem trägt eine gezielte Unterstützung dazu bei, den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie gleichberechtigte Möglichkeiten zu stärken. Wir sehen dahingehend grundlegende Chancen in der Umsetzung des Bundesprogramms und werden über den weiteren Verlauf berichten.

01.07.2025