Durchführung des Zensus 2022

Zählung Statistik

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat der Landesgeschäftsstelle mit Schreiben vom 22.12.2020 zum Sachstand bei der Umsetzung des Zensus 2022 u. a. Folgendes mitgeteilt:

„… am 10.12.2020 ist das Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vom 03.12.2020 (BGBl. I S. 2675) in Kraft getreten. Damit liegt die bundesgesetzliche Grundlage zur Ermöglichung der Wiederaufnahme des derzeit ruhenden Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Zensusausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vor.

Vorbehaltlich der Fortführung des Gesetzgebungsverfahrens und der Vornahme von durch die Verschiebung des Zensus bedingten Anpassungen des Gesetzentwurfs durch den Landtag von Sachsen-Anhalt beabsichtigen das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt und das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt im Vorgriff bereits zeitnahe Abstimmungen zur Durchführung des Zensus 2022 mit den 38 bekannten Kommunen, bei denen die Einrichtung einer Erhebungsstelle zur Durchführung des Zensus vorgesehen ist.

Nach der aktuellen Zeitplanung planen das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt und das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt ab dem Frühjahr 2021 Informationsveranstaltungen für die vorgenannten Kommunen, bei denen insbesondere fachliche Fragen zur Durchführung des Zensus und zur Einrichtung und Arbeit der Erhebungsstellen zur Erörterung anstehen. Auf Grund der Pandemiesituation sollen diese Informationsveranstaltungen in Form von Videokonferenzen stattfinden.

Bereits ab Anfang des Jahres 2021 wird das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt Kontakt mit den o. g. Kommunen zur Klärung von für die Durchführung des Zensus 2022 relevanten technischen Fragen (z. B. zu Netzanschlüssen der Kommunen) aufnehmen und die erforderlichen Abstimmungen auf Fachebene vornehmen…“

18.02.2021