ELER-Mittelverwendung ab 2022

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Zum Thema „ELER-Mittelverwendung ab 2022“ richteten die Abgeordneten Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) und Andreas Henke (DIE LINKE) eine Kleine Anfrage an die Landesregierung, die durch das Ministerium für Finanzen wie folgt beantwortet wurde (LT-Drs. 8/681):

Frage 1:

Bei welchen Fördermaßnahmen ergeben sich wesentliche Veränderungen bei der Mittelausstattung und wie wird dies begründet?

Antwort:

Anders als in der Förderperiode 2014 – 2022 müssen die jährlichen ELER-Tranchen der Förderperiode 2023 – 2027 bereits nach zwei Jahren ausgezahlt sein (sog. n+2 Regel). Bisher lag diese Frist bei drei Jahren (sog. n+3 Regel). Aus diesem Grund ist der Einsatz von ELER-Mitteln in investive Maßnahmen mit einem langen Umsetzungszeitraum nur noch eingeschränkt möglich. Ein stärkerer Fokus bei der Mittelallokation muss folglich auf planbaren und auszahlungssicheren Flächenmaßnahmen liegen, um Umsetzungsverzögerungen bei den im ELER nach 2022 verbliebenen investiven Bauvorhaben zu kompensieren.

Bitte entnehmen Sie die vergleichende Liste der anteiligen ELER-Mittelverteilung der ELER-Maßnahmen der Förderperiode 2014 bis 2022 und die der Förderperiode 2022 bis 2027 sowie die Begründungen der Anlage. [mehr]

21.02.2022