EPSAS – Rechnungshöfe verabschieden Positionspapier

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Wir kommen zurück auf einen vorherigen Beitrag zurück, in welchem wir ausführlich zum Stand der Diskussion zu europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (EPSAS) berichtet hatten. Nunmehr hat die Präsidentenkonferenz der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder ein Positionspapier zu den geplanten europäischen Rechnungslegungsvorschriften für den öffentlichen Sektor (EPSAS) veröffentlicht. Unter dem Titel „Befürchtungen treten ein: Geplante europäische Rechnungslegungsvorschriften für den öffentlichen Sektor (EPSAS) übernehmen hierfür ungeeignete kapitalmarktorientierte Standards (IPSAS)“ listen die Präsidenten der Rechnungshöfe ihre Bedenken zu den EPSAS auf, die sie seit Jahren äußern und zwar sowohl in Bezug auf die IPSAS auch als generell in Bezug auf die Reform, deren Sinn und Zweck sie weiter anzweifeln. Die Erklärung ist diesem Beitrag als [Anlage] beigefügt.

Die Erklärung lässt vermuten, dass das EPSAS-Projekt, auch wenn seit Monaten die Bewältigung der Corona-Pandemie deutlich im Fokus der Tätigkeiten der EU steht, auf EU-Ebene weiter betrieben wird. Die EU-Statistikbehörde EUROSTAT, die für das Projekt verantwortlich ist, führt das sog. Screening zur Beantwortung der Frage, ob die IPSAS-Standards mit den „Conceptual Framework“ für die EPSAS vom Mai 2018 kompatibel sind, weiter. Parallel dazu, so ist einer Berichterstattung aus Der Neue Kämmerer vom Dezember zu entnehmen, hat EUROSTAT mit der Entwicklung weiterer fachlicher Konzepte für die EPSAS begonnen, die seit Juni 2020 durch die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young unterstützt werden.

Vor dem Hintergrund, dass die Bundesrepublik Deutschland sich mit ihrer Ablehnung der EPSAS in den vergangenen Jahren in eine ungünstige Position begeben hat, sind diese Entwicklungen kritisch zu beurteilen. Insbesondere ist vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission die Mitgliedstaaten in der ersten Phase des EPSAS-Projekts ermutigt hat, doppische Systeme und im Idealfall IPSAS einzuführen und diese Projekte in Millionenhöhe gefördert hat, nicht zu erwarten, dass sich die Bundesrepublik mit ihrer grundsätzlichen Ablehnung und ihrer besonderen Beziehung zu handelsrechtlichen Rechnungslegungsprinzipien gegen den großen Rest der EU-Staaten mit ihren doppischen Systemen wird behaupten können. Umso wichtiger wäre, sich in den EPSAS-Prozess endlich aktiv einzubringen, um nicht endgültig jeglichen Einfluss auf die Gestaltung zu verlieren.

18.02.2021