EU-Beihilfevorschriften im Agrar-/Forstsektor und in ländlichen Gebieten
Die Europäische Kommission hat eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht, in der die Ergebnisse einer Evaluierung der Vorschriften für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten zusammengefasst sind. Die Kommission kommt zu dem generellen Schluss, dass die bestehenden Vorschriften insgesamt gut funktionieren, ihren Zweck erfüllen und den Erfordernissen in den betreffenden Sektoren entsprechen. Allerdings schlägt sie auch einige Änderungen vor. Sie hält eine gezielte Anpassung für erforderlich, um die derzeitigen Vorschriften mit den aktuellen Prioritäten der EU, insbesondere der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und dem europäischen Green Deal, in Einklang zu bringen.
Die Evaluierung war Teil der laufenden Überprüfung der Vorschriften für staatliche Beihilfen in der Land- und Forstwirtschaft und in ländlichen Gebieten, d. h. insbesondere der Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft undder Rahmenregelung der Europäischen Union aus dem Jahr 2014 für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten. Die Kommission hat vor Kurzem die Geltungsdauer dieser Vorschriften bis zum 31.12.2022 verlängert. Bei der Evaluierung sollte bewertet werden, inwieweit die derzeitige Verordnung und Rahmenregelung zur Erreichung der wichtigsten Ziele beigetragen haben. Diese Ziele lauten:
- die Verzerrung von Wettbewerb und Handel im Agrar- und Forstsektor so gering wie möglich zu halten,
- dafür zu sorgen, dass die Vorschriften über staatliche Beihilfen im Agrarsektor mit der GAP und insbesondere mit den Zielen für die Entwicklung der ländlichen Räume im Rahmen der GAP im Einklang stehen, und
- Verfahren zu vereinfachen und Verwaltungskosten zu verringern.
Ergebnisse der Evaluierung
In der Evaluierung wird der Schluss gezogen, dass die untersuchten Vorschriften weitgehend den Erfordernissen in den betreffenden Sektoren entsprechen und gleichzeitig dazu beitragen, übergeordnete politische Ziele der EU, wie Umweltschutz und die Gesundheit von Mensch und Tier, zu verwirklichen. Zugleich hat die Evaluierung aber auch ergeben, dass die bestehenden Vorschriften gezielt überarbeitet werden müssen, etwa durch Präzisierung einiger Konzepte, eine weitere Straffung und Vereinfachung sowie durch Anpassungen an die derzeitigen Prioritäten der EU. Die Evaluierung hat ebenfalls gezeigt, dass einige Vorschriften überholt zu sein scheinen, etwa in Bezug auf Beihilfen in Sektoren, die Produktionsbeschränkungen unterliegen (Beschränkungen in GAP-Rechtsvorschriften, die nicht mehr in Kraft sind). Darüber hinaus führen bestimmte Begriffe in den bestehenden Vorschriften immer wieder zu Interpretationsersuchen (z. B. die Begriffsbestimmung von geschützten Tieren, die Schäden verursachen, für die Land- und Forstwirtschaft wiederum entschädigt werden können). Diese Begriffe sollen weiter präzisiert werden. Schließlich scheinen einige Anforderungen der bestehenden Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Beihilfen für bezuschusste Dienstleistungen wie Informationsmaßnahmen, zu komplex (Entbürokratisierung).
Die Vorschriften müssen zudem an die derzeitigen Prioritäten der Kommission angepasst werden, insbesondere an den europäischen Green Deal, die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, die Biodiversitätsstrategie sowie die GAP und die nationalen GAP-Strategiepläne und deren ehrgeizige Umweltziele.
Anfang nächsten Jahres wird die Kommission einen Entwurf der überarbeiteten Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft und eine neue Rahmenregelung vorlegen, damit die Interessenträger dazu Stellung nehmen können.
Aus kommunaler Sicht ist zu dem Vorhaben zu bemerken, dass insbesondere der Passus, dass „die derzeitigen Prioritäten der Kommission […], insbesondere an den europäischen Green Deal (angepasst werden sollen)“, Auswirkung haben wird. Konkret bedeutet er, dass nur dann Beihilfen fließen, wenn sie den neuen Zielen (Klimaneutralität) des Green Deal entsprechen.