EU-Kommission genehmigt GAP-Strategieplan-Entwurf
Die Europäische Kommission hat am 14. Oktober 2022 den vom Bund eingereichten GAP-Strategieplan-Entwurf genehmigt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte den Entwurf des GAP-Strategieplans bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung am 21. Februar 2022 eingereicht. Den GAP-Strategieplan sowie Durchführungsbeschluss der Kommission können interessierte Kommunen auf der BMEL-Internetseite einsehen. Der GAP-Strategieplan für Deutschland umfasst laut BMEL in der Periode 2023 bis 2027 EU-Fördermittel im Umfang von rund 30 Mrd. Euro. Weiter wirkt sich dessen Förderspektrum auf den Lebensbereich von etwa 40 Millionen Menschen in den ländlichen Räumen aus. Neben den landwirtschaftlichen Zielen honoriert der Plan Umwelt- und Klimaschutzleistungen und soll zur Zukunftsfestigkeit der ländlichen Räume beitragen.
Was beinhaltet der GAP-Strategieplan?
Laut der Veröffentlichung auf der Homepage des BMEL sind spezifische Förderschwerpunkte der nationalen Ausgestaltung der 1. Säule der GAP neben der „Einkommensgrundstützung“, die sieben Öko-Regelungen und die landläufig Umverteilungsprämie genannte Förderung insbesondere von kleinen und mittleren Betrieben. Daneben werden auch Junglandwirtinnen und Junglandwirte bis zum Alter von 40 Lebensjahren bei Niederlassung für fünf Jahre zusätzlich gefördert.
Im Bereich der 2. Säule, die allein von den Ländern ausgestaltet wird, umfassen die Maßnahmen beispielsweise die Förderung von flächenbezogenen Umwelt- und Klimamaßnahmen, die Wachstumsförderung und Unternehmensentwicklung in ländlichen Räumen sowie Infrastrukturmaßnahmen. Hierbei dienen 52 Prozent der Finanzmittel dem allgemeinen Ziel der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, ein gutes Viertel verfolgt das allgemeine Ziel der Attraktivität ländlicher Räume und 17 Prozent der Maßnahmen orientieren sich am Ziel der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft.
In der 2. Säule machen Bewirtschaftungsverpflichtungen für flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie flächenbezogene Maßnahmen zur Steigerung des Tierwohls 24 Prozent aus. Ein weiteres Fünftel der Mittel fließt in die Förderung der Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus. Die Förderung der lokalen Zusammenarbeit über LEADER macht einen Anteil von 14 Prozent aus. Weitere Bereiche reichen von Investitionen über die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) und Breitbandversorgung, die Ausgleichszulage für naturbedingt benachteiligte Gebiete, Risikomanagement, Hochwasser- und Küstenschutz bis Existenzgründungen und Diversifizierung. Spezifische Maßnahmen betreffen auch die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch.
Wie geht es weiter?
Laut BMEL ist gemäß Artikel 124 der Verordnung (EU) 2021/2115 (GAP-Strategiepläne-Verordnung, GAP-SP-VO) innerhalb von drei Monaten nach Genehmigung des GAP-Strategieplans die Einrichtung eines nationalen Begleitausschusses (im Folgenden Bundes-BGA GAP-Strategieplan) gefordert. Gemäß Entscheidungen der Länder wird der Bundes-BGA durch 13 regionale Begleitausschüsse unter Leitung der Länder flankiert. Diese haben eigene originäre Zuständigkeiten im Rahmen der regionalen Begleitung des GAP-Strategieplans. So kann die bisher gut etablierte und bewährte Partnerschaft auf regionaler Ebene fortgeführt werden. Der Bundes-BGA GAP-Strategieplan tritt nach seiner Konstituierung mindestens einmal jährlich zusammen.
Am 16. Dezember 2022 findet die konstituierende Sitzung des Begleitausschusses zum nationalen GAP-Strategieplan (BGA-NSP) statt. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat einen Platz im Ausschuss aufgrund seiner Bewerbung erhalten. Bis zum 1. Juli 2022 hatten Institutionen aus dem Wirtschafts-, Sozial- und Umweltbereich mit besonderer Relevanz für den nationalen GAP-Strategieplan die Möglichkeit, ihr Interesse an der Mitarbeit im künftigen Begleitausschuss zum GAP-Strategieplan auf Bundesebene zu bekunden. Wesentliche Aufgabe dieses „Bundes-BGA GAP-Strategieplan“ ist die Steuerung und Begleitung der Umsetzung des GAP-Strategieplans in der Förderperiode 2023 – 2027. Außerdem wird er mit den Aufgaben, die sich aus der Abwicklung des Programms „Nationales Netzwerk für den ländlichen Raum Deutschland“ (NLR) 2014-2022 ergeben, betraut sein. Der Bundes-BGA GAP-Strategieplan wird von 13 Begleitausschüssen auf Landesebene flankiert, weswegen sich das Interessensbekundungsverfahren in erster Linie an Institutionen, Verbände und Interessengruppen (im Folgenden „Institutionen“) gerichtet hat, die die fachpolitischen Interessen auf Bundesebene vertreten.
Weitere Informationen zum GAP-Strategieplan finden Sie unter www.bmel.de