EU-Kommunalabwasser-Richtlinie;
Sachstand

kläranlage

Wir kommen auf einen vorherigen Beitrag zurück, in welchem wir über den Sachstand zur EU-Kommunalabwasser-Richtlinie berichtet hatten. Zu diesem Zeitpunkt waren die Trilogverhandlungen der EU-Institutionen (Verhandlungen zwischen Ministerrat, Europäischem Parlament und EU-Kommission) abgeschlossen.

Anfang Oktober d. J. hat nunmehr das Europäische Parlament abschließend der neu gefassten Kommunalabwasserrichtlinie (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0222-FNL-COR01_DE.pdf) zugestimmt. Jetzt fehlt nur noch ein allerletzter Schritt, die Zustimmung der Mitgliedstaaten im Rat. Diese soll nach jetzigem Stand am 5. November 2024 erfolgen.

Die novellierte Richtlinie ist für die kommunale Abwasserwirtschaft wegen zahlreicher neuer Vorgaben eine anspruchsvolle Herausforderung. Gleichzeitig beinhaltet sie das Instrument der erweiterten Herstellerverantwortung, die ein wichtiger Meilenstein für den Gewässerschutz darstellt. Die erweiterte Herstellerverantwortung ist ein Paradigmenwechsel in der Wasserwirtschaft, der zum ersten Mal explizit und finanziell die Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika in die Pflicht nimmt. Über die Inhalte der Richtlinie hatten wir unter anderem mit einem weiteren Beitrag informiert.

Die neugefasste Kommunalabwasserrichtlinie muss, sollte sie wie erwartet noch in diesem Jahr veröffentlicht werden, bis Mitte 2027 (30 Monate nach Inkrafttreten) in deutsches Recht umgesetzt werden. Für den Mechanismus der Umsetzung der Herstellerverantwortung liegt das Zieldatum auf dem 31.12.2027.

08.11.2024