EU-Kommunalabwasser-Richtlinie veröffentlicht

kläranlage

Mit einem vorherigen Beitrag hatten wir zuletzt über den Sachstand zur EU-Kommunalabwasser-Richtlinie (KARL) berichtet. Zu diesem Zeitpunkt hatte der EU-Ministerrat endgültig über die Änderung der KARL abgestimmt und dabei den bereits bekannten Entwurf mit großer Mehrheit beschlossen. Am 12.12.2024 wurde die Neufassung der KARL im Amtsblatt 2024/3019 der Europäischen Union verkündet. Die Richtlinie ist am 01.01.2025 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt laufen die nationalen Umsetzungsfristen, die – soweit nicht in der Richtlinie selbst abweichend festgelegt – gemäß Art. 33 Abs. 1 der Richtlinie am 31.07.2027 enden.

Deshalb gilt es nun, die nationale Umsetzung eng zu begleiten und auf eine 1:1 Umsetzung der Vorgaben ohne nationale Verschärfungen bezüglich der Richtwerte hinzuwirken. Insbesondere im Bereich der praktischen Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung ist eine praxisgerechte und bürokratiearme Umsetzung in das deutsche Recht erforderlich.

27.01.2025