EU-Kommunalabwasser-Richtlinie veröffentlicht
Mit einem vorherigen Beitrag hatten wir zuletzt über den Sachstand zur EU-Kommunalabwasser-Richtlinie (KARL) berichtet. Zu diesem Zeitpunkt hatte der EU-Ministerrat endgültig über die Änderung der KARL abgestimmt und dabei den bereits bekannten Entwurf mit großer Mehrheit beschlossen. Am 12.12.2024 wurde die Neufassung der KARL im Amtsblatt 2024/3019 der Europäischen Union verkündet. Die Richtlinie ist am 01.01.2025 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt laufen die nationalen Umsetzungsfristen, die – soweit nicht in der Richtlinie selbst abweichend festgelegt – gemäß Art. 33 Abs. 1 der Richtlinie am 31.07.2027 enden.
Deshalb gilt es nun, die nationale Umsetzung eng zu begleiten und auf eine 1:1 Umsetzung der Vorgaben ohne nationale Verschärfungen bezüglich der Richtwerte hinzuwirken. Insbesondere im Bereich der praktischen Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung ist eine praxisgerechte und bürokratiearme Umsetzung in das deutsche Recht erforderlich.