EU-Leitlinien für Bieter aus Drittländern im EU-Beschaffungsmarkt

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Die EU-Kommission hat Leitlinien für Bieter aus Drittländern im EU-Beschaffungsmarkt veröffentlicht. Sie sind Teil eines Pakets von Initiativen der Kommission zur Gewährleistung „eines fairen Wettbewerbs, einer hohen Qualität und gleicher Wettbewerbsbedingungen auf den Märkten für öffentliche Beschaffung“. Der Markt für Aufträge der öffentlichen Hand in der EU wird auf 2 Billionen Euro (14 % des BSP der EU) pro Jahr geschätzt. Die veröffentlichten Leitlinien bieten praktischen Rat für öffentliche Auftraggeber in den Mitgliedstaaten.

Der Schwerpunkt der Leitlinien liegt auf folgenden Problembereichen:

  • Zugang für ausländische Bieter: In den EU-Vorschriften wird generell nicht zwischen EU- und Nicht-EU-Unternehmen unterschieden. In den Leitlinien wird jedoch klargestellt, dass nur Unternehmen aus Drittländern, mit denen die EU verbindliche internationale Übereinkommen oder bilaterale Freihandelsabkommen unterzeichnet hat, die sich auf die öffentliche Beschaffung erstrecken, über einen garantierten Zugang zum EU-Beschaffungsmarkt verfügen. Andere Unternehmen aus Drittländern haben keinen garantierten Zugang. Beschränkungen bestehen für die Bereiche „Verteidigung und Sicherheit“.
  • Ablehnung ungewöhnlich niedriger Angebote: Die Kommission erinnert daran, dass in den EU-Vorschriften Möglichkeiten vorgesehen sind, wonach Angebote, die ungerechtfertigt niedrig erscheinen, abgelehnt werden können. Wichtig: Die Leitlinien enthalten eine Liste von Fragen, die öffentliche Auftraggeber dem Bieter zur Klarstellung des Preises vorlegen können.
  • Qualitätsorientiertes Beschaffungswesen: In den EU-Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge werden die Behörden aufgerufen, ihre Beschaffungen strategisch auszurichten und Innovation, soziale Verantwortung und Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt ihrer Ausschreibungsverfahren zu stellen. In den Leitlinien wird erläutert, wie Sozial-, Umwelt- und Arbeitsstandards im Vergabeverfahren festgelegt und durchgesetzt werden können. Diese Regeln gelten für alle Ausschreibungen und unabhängig davon, ob es sich bei den Bietern um Unternehmen mit Sitz in der EU oder im Ausland handelt.
  • Praktische Unterstützung durch die Kommission: In den Leitlinien wird ferner darauf hingewiesen, dass die öffentlichen Stellen die Kommission ersuchen können, die Vereinbarkeit eines Projekts mit den EU-Vergabevorschriften zu bewerten, bevor sie wichtige Schritte unternehmen. Diese Unterstützung erstreckt sich beispielsweise auf Beratung hinsichtlich eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder bezüglich einer qualitätsorientierten Konzipierung von Beschaffungen.

Zum politischen Hintergrund ist noch hinzuzufügen, dass diese Leitlinien insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftlichen Beziehungen zur Volksrepublik China entworfen worden sind. Die chinesische Wirtschaft bemüht sich intensiv um öffentliche Aufträge in Europa.

Weitere Informationen:

Leitlinien für die Teilnahme von Bietern und Waren aus Drittländern am EU-Beschaffungsmarkt:
https://ec.europa.eu/docsroom/documents/36601

EU-China – Eine strategische Perspektive (vom März 2019):
https://ec.europa.eu/commission/news/eu-china-strategic-outlook-2019-mar-12_de

18.09.2019