EU-Rechnungshof attestiert der EU-Hochwasserrichtlinie aus dem Jahr 2007 generell positive Auswirkungen

Hochwasser

Die EU-Hochwasserrichtlinie aus dem Jahr 2017 ist für den EU-Rechnungshof ein positives Beispiel für eine gelungene europäische Rechtsetzung. Er moniert in seinem Prüfungsbericht jedoch auch, dass bei der Planung und Umsetzung immer noch Verbesserungen vonnöten sind. Die Prüfer weisen insbesondere darauf hin, dass gerade bei den aktuellen Herausforderungen des Klimawandels Raumordnungsfragen deutlich stärker behandelt werden müssen. Auch sieht der Rechnungshof ein Manko bei der Frage der Höhe und den Haftungsmodalitäten im Hinblick auf Hochwasserversicherungen.

Genereller umweltpolitischer Hintergrund der Hochwasserrichtlinie ist der Umstand, dass seit 1985 Hochwasserereignisse in Europa häufiger geworden sind. Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen zum Beispiel, dass mehr als doppelt so viele mittlere bis starke Sturzfluten verzeichnet wurden als in den späten 1980er-Jahren. Laut der Europäischen Umweltagentur werden sich die Folgen von Flussüberschwemmungen, niederschlagsbedingten Überschwemmungen und Küstenüberschwemmungen in Europa insgesamt verschärfen, weil Intensität und Häufigkeit von Überschwemmungen auf lokaler und regionaler Ebene zunehmen. Der Hof verweist auf Studien, die darstellen, dass die jährlichen Hochwasserschäden bis zu den 2020-er Jahren auf 20 Milliarden Euro, bis zu den 2050er -Jahren auf 46 Milliarden Euro und bis zu den 2080er-Jahren auf 98 Milliarden Euro ansteigen könnten. 

Weiter gehen die Prüfer der Frage nach, ob Hochwasservermeidung, -schutz und -vorsorge im Rahmen der Hochwasserrichtlinie solide analysiert werden und ob der gewählte Ansatz wirksam ist, den o.g. Herausforderungen zu begegnen. Sie untersuchten hierzu Projekte insbesondere in Flusseinzugsgebieten in den Niederlanden und in acht weiteren Mitgliedstaaten, so in Slowenien, Italien, Spanien, Portugal, Rumänien, Bulgarien, Österreich und der Tschechischen Republik. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass „die Hochwasserrichtlinie der EU aus dem Jahr 2007 insgesamt positive Auswirkungen hatte, die Pläne zur Umsetzung jedoch bis jetzt durch Mängel bei der Zuweisung von Finanzmitteln beeinträchtigt waren."

Auf der anderen Seite hat die Prüfung ergeben, dass sich die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission durch die Richtlinie verbessert hat, was insbesondere auf die Aufsichts- und Überwachungsfunktion der Kommission sowie den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren zurückzuführen ist. Darüber hinaus stellen die Prüfer fest, dass alle besuchten Mitgliedstaaten mit der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementpläne begonnen haben, hier allerdings noch Verbesserungsbedarf besteht. Was die oben erwähnten Probleme mit den nur langsamen und unvollständig getätigten Zahlungen betrifft, so beziffern die Prüfer die zwischen den geplanten und den verfügbaren Finanzmitteln klaffende Lücke auf über 1,1 Milliarden Euro.

Die Prüfer haben der Kommission in diesem Zusammenhang eine Reihe von Empfehlungen gegeben. Danach soll die Kommission: 

  • sich vergewissern, dass die Mitgliedstaaten die Rechenschaftspflicht verbessern, indem sie in ihren Hochwasserrisikoplänen quantifizierbare und terminierte Ziele für hochwasserbezogene Maßnahmen festlegen;
  • bewerten, ob die Mitgliedstaaten Finanzierungsmittel zur Deckung des sich aus den Hochwasserrisikoplänen ergebenden Bedarfs angeben und entsprechende Zeitpläne festlegen, wobei auch grenzüberschreitende Maßnahmen in internationalen Flussgebietseinheiten berücksichtigt werden;
  • nur Maßnahmen kofinanzieren, die auf der Grundlage objektiver und sachgerechter Kriterien wie einer Kosten-Nutzen-Analyse und gegebenenfalls einer Bewertung der grenzüberschreitenden Auswirkungen priorisiert wurden;
  • bei neuen Hochwasserinfrastrukturen, die in den Hochwasserrisikoplänen der Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden, die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie durchsetzen;
  • jedes Mal, wenn Mitgliedstaaten EU-Finanzmittel für neue vorgeschlagene Hochwasserinfrastrukturen beantragen, überprüfen, ob die Mitgliedstaaten die Durchführbarkeit bedeutender grüner Maßnahmen untersucht haben;
  •  sich vergewissern, dass die Hochwasserrisikopläne der Mitgliedstaaten Maßnahmen enthalten, um sowohl den Wissensstand zu verbessern als auch die Instrumente, die für das Verständnis der Auswirkungen des Klimawandels (darunter auch Sturzfluten und der Anstieg des Meeresspiegels) notwendig sind
  • und dass sie die Auswirkungen des Klimawandels besser in das Hochwasserrisikomanagement einbeziehen;
  • prüfen, ob die Mitgliedstaaten Maßnahmen geplant haben, um die Öffentlichkeit für die Vorteile von Hochwasserversicherungen zu sensibilisieren und den Versicherungsschutz gegen Hochwasser zu erhöhen.

Der Bericht „Fortschritte bei der Bewertung der Risiken, Verbesserungsbedarf bei der Planung und Umsetzung“ ist im Internet abrufbar unter: https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=47211.

19.12.2018