EU-Sonderfonds;
Zweiter Aufruf zur Förderung von innovativen Maßnahmen der Stadtentwicklung (UIA)

Fahrräder 01

Der zweite Aufruf des EU-Sonderfonds zu innovativen Maßnahmen der Stadtentwicklung sowie die dazugehörigen Programmbestimmungen wurden am 16. Dezember 2016 veröffentlicht. Kommunen können sich mit Maßnahmen aus der Kreislaufwirtschaft, der Städtischen Mobilität oder der Integration von Migranten und Flüchtlingen um eine Förderung bewerben. Auch die Landkreise sind antragsberechtigt. Für die Ausschreibungsrunde steht ein Gesamtbudget von 50 Mio. Euro zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist endet am 14. April 2017 um 14.00 Uhr.

LKT Rundschreiben Nr. 002/2017 [PDF-Dokument: 56 kB]

04.01.2017