EU einigt sich auf Verbot von Wegwerfprodukten aus Plastik

plastik beutel umwelt recycling

Die geplante Richtlinie für ein EU-weites Verbot von Einweg-Plastik ist ausgehandelt. Unterhändler des Rats der Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und des Europaparlaments einigten sich in Trilogverhandlungen auf entsprechende Einzelheiten, mit denen die Massen von Plastikmüll in der Umwelt und in den Weltmeeren eingedämmt werden sollen.

Verboten werden sollen ab 2021 nun all jene Gegenstände, für die es bessere Alternativen gibt. Dazu gehören neben Trinkhalmen etwa auch Luftballonstäbe, Einmalgeschirr oder Wattestäbchen. Zudem soll für eine Reihe von Einmal-Produkten mit einem gewissen Kunststoffgehalt - etwa Feuchttücher - eine Kennzeichnungspflicht gelten. Deckel von Einwegflaschen aus Kunststoff dürfen fünf Jahre nach Inkrafttreten der Regelung nur noch in Umlauf gebracht werden, wenn sie mit der Flasche verbunden sind.

Teil der neuen Strategie ist die Beteiligung von Herstellern an den Kosten für die Beseitigung von Kunststoffabfällen. Das Bundesumweltministerium plant, die Tabakindustrie künftig an den Kosten für die Beseitigung weggeworfener Zigaretten von Stränden und Parks zu beteiligen.

Die erzielte Einigung ist vorläufig und muss vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich gebilligt werden. Nach der Billigung wird die neue Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und die Mitgliedstaaten müssen sie nach zwei Jahren umsetzen.

Anmerkung:

Die Einigung stellt einen weiteren Schritt zur Bekämpfung von Kunststoffabfällen an der Quelle und hin zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft dar. Gleichzeitig ist die neue Richtlinie geeignet ein Umdenken und Innovationen zu fördern.

In Bezug auf den Vorschlag des Bundesumweltministeriums, die Tabakindustrie an den Beseitigungskosten von weggeworfenen Zigaretten bspw. in Parks zu beteiligen, bleibt abzuwarten, wie die Ausgestaltung einer Inanspruchnahme für Kommunen respektive öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aussehen könnte.

16.01.2019