Eckpunkte des Wohngipfels im Bundeskanzleramt am 21.09.2018

wohnungsbau

Am 21. September 2018 fand im Bundeskanzleramt unter der Leitung der Bundeskanzlerin, unter Beteiligung von vier Bundesministern und vielen Ministerpräsidenten sowie der kommunalen Spitzenverbände und der Wohnungswirtschaft der „Wohngipfel“ statt. Kernziel ist die Vereinbarung von Maßnahmen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), der aktuell den Vorsitz der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände innehatte, war in dem Wohngipfel mit Bürgermeister Roland Schäfer, I. Vizepräsidenten des DStGB, vertreten. Die wesentlichen Ergebnisse des im Vorfeld mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Eckpunktepapiers nehmen viele Forderungen des DStGB auf.

Die Eckpunkte, die im Wohngipfel von den Partnern endgültig beschlossen wurden, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- Der Bund stellt auf der Grundlage der geplanten Grundgesetzänderung (Art. 104 d GG) von 2018 bis 2021 für die soziale Wohnraumförderung mindestens 5 Milliarden Euro bereit. Gemeinsam mit den Mitteln von Ländern und Kommunen können damit über 100.000 zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen  werden.

- Der Bund stellt in dieser Legislaturperiode als „Baukindergeld“ insgesamt 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit sollen die selbstgenutzte Eigentumsbildung insbesondere für Familien und Alleinerziehende mit Kindern, gestärkt werden.

- Der Bund will den Mietwohnungsbau durch eine steuerliche Sonderabschreibung fördern. Die Finanzierung erfolgt durch Bund, Länder und Kommunen.

- Die Städtebauförderung wird auf Rekordniveau von 790 Millionen Euro (Bund) fortgeführt. Länder und Gemeinden tragen mit eigenen Mitteln zur Finanzierung ihres Eigenanteils bei.

- Bund und Länder werden das Wohngeld zum 01. Januar 2020 verbessern.

- Die Kommunen sollen bei der Aktivierung von Bauland und bei der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützt werden. Hierzu wird die Bundesregierung weitere Verbesserungen im Bauplanungsrecht, die auch eine verbesserte Anwendung bestehender Instrumente (Vorkaufsrecht, Baugebot etc.) erfasst, vorschlagen. Die Bundesregierung wird über die BImA bundeseigene Grundstücke weiter vergünstigt an Kommunen weitergeben.

- Der Bund unterstützt Länder und Kommunen bei der Gründung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften und stellt hierfür zusätzliche finanzielle Mittel bereit. Die Länder verfolgen das Ziel, weitgehende übereinstimmende Vorschriften im Bauordnungsrecht vorzusehen.

- Serielles und modulares Bauen soll als schnelle, preisgünstige und zugleich qualitätsvolle Antwort auf die wachsende Nachfrage nach Wohnungen gestärkt werden.

- Das Vergaberecht soll flexibilisiert und Wertgrenzen sollen befristet angehoben werden.

- Die Kostensteigerungen durch Standards und Normen sollen aufgebrochen und die Digitalisierung der Bauverfahren forciert werden.

- Eine ausreichende Verfügbarkeit von Fachkräften und Baukapazitäten wird als notwendig angesehen. Hier wird das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz Unterstützung bringen.

Die Informationen zur gemeinsamen „Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen“ und damit die Gesamtergebnisse des Wohngipfels können unter www.bundesregierung.de heruntergeladen werden.

Aus kommunaler Sicht dringend erforderlich ist, dass die beschlossenen Maßnahmen jetzt schnell umgesetzt werden.

Zur Koordination des weiteren Umsetzungsprozesses auf Bundesebene wird ein interministerieller Staatssekretärsausschuss unter Leitung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und unter Beteiligung der Länder und der kommunalen Spitzenverbände eingesetzt.

25.10.2018