Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) auf Bundesebene
Das Bundeskabinett hat am 30.08.2023 die vom Bundesjustizministerium vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Ziel ist es, einen wesentlichen Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden zeitnah umzusetzen. Die Eckpunkte wurden auf Grundlage einer Anfang 2023 durchgeführten Verbändeabfrage erstellt und von den zuständigen Ressorts ausgewählt und um eigene Vorschläge ergänzt. Mit den Maßnahmen soll die Wirtschaft, Bürger sowie die Verwaltung entlastet werden.
Das Volumen der Entlastungen des Eckpunktepapiers und des ebenfalls verabschiedeten Entwurfs eines Wachstumschancengesetzes beträgt nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes voraussichtlich mindestens 2,3 Mrd. Euro.
Aus dem Eckpunktepapier sind aus Sicht der Kommunen folgende Maßnahmen zu nennen:
- Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen von zehn auf acht Jahre verkürzen.
- Der Rechtsverkehr soll für die Bürger vereinfacht und weitmöglichst digitalisiert werden. Deswegen sollen zivilrechtliche Schriftformerfordernisse und Unterschriftserfordernisse, die nicht durch europäische oder internationale Regelungen zwingend vorgegeben sind – soweit sachgerecht und angemessen – aufgehoben oder durch Textformerfordernisse ersetzt werden. Den Besonderheiten des Arbeitsrechts wird Rechnung getragen.
- Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sollen Schriftformerfordernisse insbesondere im Vereins-, Schuld- und Mietrecht aufgehoben werden. Beispielsweise soll das Schriftformerfordernis für Mietverträge über Gewerberäume gestrichen werden.
- Um generell bei öffentlichen Versteigerungen den Kreis potentieller Bieter zu erweitern, bessere Verwertungsergebnisse zu erzielen und um die Rechtssicherheit bei elektronischen Versteigerungen zu erhöhen, soll geregelt werden, dass künftig grundsätzlich alle öffentlichen Versteigerungen im Sinne des § 383 Abs. 3 BGB über das Internet durchgeführt werden können.
- Das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz sollen mit dem Ziel angepasst werden, dass die jeweiligen Aushangpflichten durch den Arbeitgeber auch erfüllt werden, wenn er die geforderten Informationen über die im Betrieb oder in der Dienststelle übliche Informations- und Kommunikationstechnik (etwa das Intranet) elektronisch zur Verfügung stellt, sofern alle Beschäftigten freien Zugang zu den Informationen haben.
- Das Passgesetz soll um die Option für Fluggäste erweitert werden, das digitale Potenzial ihrer Reisepässe zur Vereinfachung und Beschleunigung der Passagierabfertigung bei Flugreisen zu nutzen, wenn sie dies möchten. Mit Zustimmung der Fluggäste können Luftfahrtunternehmen dann zukünftig unter Beachtung des Datenschutzes mit den im Chip von Reisepässen hinterlegten Daten die Kontrollprozesse am Flughafen vor Abflug (beim Check-in, Gepäckaufgabe, Zugangskontrolle zum Sicherheitsbereich und vor dem Boarding) weitestgehend kontaktlos, schneller und effizienter leisten.
- Die Frist für die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 21 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung soll so gestaltet werden, dass diese angemessen verkürzt werden kann, um damit eine Beschleunigung der Verfahren zu ermöglichen.
- Der Meldeschein in Hotels für deutsche Staatsbürger soll entfallen.
Alle weiteren Punkte können dem auf den Seiten des Bundesjustizministeriums (BMJ) unter www.bmj.de veröffentlichten Papier entnommen werden.
Auf der Basis des Eckpunktepapiers wird das BMJ einen Referentenentwurf für das geplante Gesetz koordinieren. Darüber hinaus soll der Abbau von Bürokratie mit weiteren Maßnahmen flankiert werden. Hierzu soll zeitnah ein Bericht der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden.
Anmerkung:
Die Eckpunkte sind ein erster Schritt für eine größere Handlungsfähigkeit des Staates. Jedoch müssen insbesondere die nicht berücksichtigten Vorschläge der Verbände – soweit diese auch zweckdienlich für das neue „Deutschlandtempo“ und einen modernen Staat sind – in ein Gesetz gegossen werden, welches auch Verwaltungsvorgänge in den Behörden spürbar beschleunigt bzw. entschlackt. Nur mit weniger Bürokratie und finanziell handlungsfähigen Städten und Gemeinden werden sich die Herausforderungen von morgen lösen lassen. Besonders in Krisenzeiten zeigt sich immer wieder, dass zu hohe Standards ein Hindernis für handlungsfähige Kommunen sind. Mehr Generalklauseln und Zielbestimmungen und gleichzeitig weniger ausdifferenzierte Einzelfallregelungen sind erforderlich.
Die Abschaffung des Meldescheins in Hotels ist auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels nachvollziehbar. Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde bereits 2020 die digitale Meldepflicht in Beherbergungsstätten auf freiwilliger Basis ermöglicht. Meldescheine sollen auch künftig für ausländische Gäste auszufüllen sein. Allerdings sind die Tourismusorte darauf angewiesen, dass vollständige Daten für die Gästebeiträge nach § 9 KAG-LSA erhoben werden und legen dies durch eigene Satzungen fest. In diesen Fällen bietet sich eine Lösung mit einer komplett digitalen Datenerhebung an.