Ehrenpreis des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt 2019

Feuerwehr jugend

Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt hat einen Ehrenpreis zur Würdigung des ehrenamtlichen Engagements und der identitätsstiftenden Funktion der Freiwilligen Feuerwehren für die örtliche Gemeinschaft mit insgesamt 3.000 Euro gestiftet. Davon ist der 1. Preis mit 1.000 Euro, der 2. Preis mit 700 Euro und der 3. Preis mit 300 Euro dotiert. Darüber hinaus werden unter allen Wettbewerbsbeiträgen 10 mal 100 Euro verlost.

Die Beiträge können bis zum 31.08.2019 eingereicht werden. Ergänzend verweisen wir auf den Ausschreibungstext und den Bewerbungsbogen in unserem Internetangebot unter

www.kommunales-sachsen-anhalt.de
(Mitgliederservice / Themengebiete /
Recht, Sicherheit und Ordnung)

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Was ist Ziel des Ehrenpreises?

Tag und Nacht stehen landesweit die Feuerwehren bereit, um bei Not und Gefahr schnelle Hilfe zu leisten. Die Tätigkeit der Feuerwehren beschränkt sich dabei nicht nur auf die Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung und Unfallrettung.

Neben den übertragenen Aufgaben nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) nehmen die Feuerwehren freiwillig eine Vielzahl weiterer Aufgaben wahr. Sie unterstützen insbesondere das Vereinsleben vor Ort und haben damit eine wichtige Funktion für den Zusammenhalt der örtlichen Gemeinschaft.

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihre Arbeit ehrenamtlich und unentgeltlich; grundsätzlich wird nur der Verdienstausfall ersetzt. Lediglich in den größeren Städten gibt es zusätzlich hauptamtlich besetzte Feuerwachen. Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren widmen einen Großteil ihrer Freizeit dem Wohle der Allgemeinheit.

Dieses ehrenamtliche Engagement verdient hohe Wertschätzung und soll durch den Ehrenpreis des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt für die Freiwilligen Feuerwehren 2019 dokumentiert und landesweit anerkannt werden.

Was wird prämiert?

Mit dem Ehrenpreis sollen insbesondere Projekte, besondere Aktivitäten aber auch Ideen prämiert werden, die das Engagement und die identitätsstiftende Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren für die örtliche Gemeinschaft dokumentieren oder einen Anreiz geben, sich bei der Freiwilligen Feuerwehr und damit auch für die örtliche Gemeinschaft und die gemeindliche Selbstverwaltung zu engagieren.

Wer darf sich bewerben?

Teilnehmen können alle Freiwilligen Feuerwehren der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden, die Mitglied im Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt sind. Die Beiträge werden über die Träger des Brandschutzes bei der Landesgeschäftsstelle des SGSA eingereicht.

Der Ehrenpreis

Der Preis ist mit insgesamt 3.000 Euro dotiert, die sich wie folgt aufteilen:

1. Platz: 1.000 Euro
2. Platz: 700 Euro
3. Platz: 300 Euro

Zusätzlich werden unter allen zugelassenen Bewerbungen 10 x 100 Euro verlost.

Die Gewinner erhalten das Preisgeld als zweckgebundene Zuwendung zugunsten der Feuerwehr.

Ihre Bewerbung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung ausschließlich unseren Bewerbungsbogen.

Einsendeschluss ist der 31. August 2019.

Es zählt das Datum des Poststempels bzw. bei E-Mails die auf der Nachricht angegebene Systemzeit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Hinweise:
Eine Unterteilung in die Kategorien „Einsatzdienst“, „Nachwuchs“ oder „Altersabteilung“ erfolgt nicht.

Die größten Chancen auf eine Prämierung haben Wettbewerbsbeiträge, die insbesondere die nachfolgenden Bewertungskriterien berücksichtigen:

  • Qualität:
    Im Mittelpunkt steht das ehrenamtliche Engagement der Freiwilligen Feuerwehren für die örtliche Gemeinschaft. Wie umfangreich und durchdacht ist der Wettbewerbsbeitrag?
  • Machbarkeit:
    Die schönste Idee nützt nichts, wenn sie sich nicht realisieren lässt. War die Umsetzung erfolgreich? Kann der Wettbewerbsbeitrag auf andere Feuerwehren übertragen werden?
  • Vorbildcharakter:
    Vor allem „Leuchtturm“-Projekte mit besonderer Aussagekraft und Ausstrahlung werden gesucht. Ob nun in Quantität oder Qualität: Kann das Projekt beispielgebend für andere sein?

Über die Prämierung der eingereichten Wettbewerbsbeiträge entscheidet eine unabhängige siebenköpfige Jury, die aus den Mitgliedern des geschäftsführenden Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, dem Vorstandsvorsitzenden der Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt und dem Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt besteht.

Die Preisverleihung findet am Montag, dem 21. Oktober 2019, im Rahmen der 59. Kreisvorstandskonferenz des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt in Möckern statt.

22.05.2019