Ehrungen auf der Grundlage der Ehrenordnung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt

Ehrenamt

Das Präsidium hat in seiner 200. Sitzung am 30.05.2022 die Ehrenordnung für den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt neugefasst.

1. Auf der Grundlage der neugefassten Ehrenordnung für den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (Ziffer I, Nummer 2) können nunmehr auch (Ober-)Bürgermeister für eine langjährige Tätigkeit in ihren Ämtern geehrt werden.

Danach erhalten (Ober-)Bürgermeister und Verbandsgemeindebürgermeister der Städte,
Gemeinden und Verbandsgemeinden nach einer Amtszeit von 12 Jahren die Ehrenurkunde mit Ehrennadel in Silber. Nach einer Amtszeit von 20 Jahren erhalten sie die Ehrenurkunde mit
Ehrennadel in Gold.

Bis einschließlich 2022 waren 39 haupt- und ehrenamtliche Bürgermeister mindestens oder
länger als 12 Jahre im Amt. Im Jahr 2023 werden weitere 8 Bürgermeister 12 Jahre im Amt sein.

Bis einschließlich 2022 waren 11 haupt- und ehrenamtliche Bürgermeister mindestens oder
länger als 20 Jahre im Amt. Im Jahr 2023 werden weitere 2 Bürgermeister 20 Jahre im Amt sein.

Die Verleihung der Urkunden und Ehrennadeln an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister soll in einer gesonderten Ehrungsveranstaltung Mitte 2023 erfolgen.

2. Anlässlich der Neufassung der Ehrenordnung wurden die Verbandsmitglieder um Benennung der Mandatsträger mit langjähriger Mitgliedschaft im Gemeinderat, Stadtrat oder Verbandsgemeinderat gebeten.

Danach sind in den Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden 1.438 ehrenamtliche Mandatsträger mindestens 10, 15 oder 20 Jahre für die Belange ihrer Kommune und damit für die
kommunale Selbstverwaltung im Einsatz.

Darüber hinaus können drei Ortsbürgermeister für langjähriges ehrenamtliches Engagement
ausgezeichnet werden.

Die Ehrungen nimmt der jeweilige Kreisverband bzw. die kreisfreie Stadt in eigener Verantwortung vor.

Die hohe Zahl der auszuzeichnenden Amts- und Mandatsträger verdeutlicht das große und nachhaltige Engagement der ehrenamtlich und hauptamtlich tätigen Persönlichkeiten in ihren Kommunen und damit ihren Einsatz für den Ausbau der kommunalen Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt, der nicht hoch genug geschätzt werden kann.

15.12.2022