Einführung der EUDI-Wallet gemäß EU-Verordnung Nr. 2024/1183 zur Änderung der EU-Verordnung Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität
EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) ist ein zentrales Element der europäischen Digitalstrategie mittels derer für Bürger und Unternehmen in der EU eine sichere, nutzerfreundliche und universelle Möglichkeit geschaffen werden soll, ihre digitale Identität nachzuweisen und bestimmte Dokumente elektronisch zu speichern und zu teilen. Sie soll also als „digitale Brieftasche“ fungieren und es somit ermöglichen, wichtige Dokumente wie Personalausweis, Führerschein und Krankenkassenkarte direkt auf dem Smartphone zu speichern und diese europaweit zu nutzen. Als sicherer Nachweis der digitalen Identität wird sie künftig für den Zugang zu digitalen Behördendiensten von Bedeutung sein.
Der Rechtsrahmen für die Einführung einer EUDI-Wallet wurde mit der Novellierung der EU-Verordnung Nr. 910/2014 in diesem Jahr geschaffen. Die EU-Verordnung Nr. 2024/1183 zur Änderung der EU-Verordnung Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität (eIDAS-2.0-Verordnung) wurde am 29. Februar 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und trat am 20. Mai 2024 in Kraft. Sie enthält eine verpflichtende Einführung einer EUDI-Wallet pro Mitgliedsstaaten bis 2027. Die Nutzung der Wallet ist für Bürger freiwillig, die Schaffung der Infrastruktur für Mitgliedstaaten jedoch verpflichtend. Die Umsetzung der europäischen Vorgaben verantwortet das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI). Hierfür wurde bereits im Juli 2023 ein Architektur- und Konsultationsprozess gestartet. Bis Herbst 2025 soll ein umfassendes Konzept vorliegen, das alle zentralen Fragen zur deutschen Umsetzung der novellierten eIDAS-Verordnung klärt und somit die Grundlage für die Umsetzung bis Anfang 2027 darstellt.
Über die weitere Entwicklung werden wir aktuell berichten, dabei wird es auch um die Frage gehen, ob Bürgerkonto und Organisationskonto in die EUDI-Wallet einbezogen werden.