Einführung des Haushaltskennzahlensystems für Kommunen
Der Landesgesetzgeber hatte durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 166) die Kommunen in § 161 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz entgegen dem Votum der kommunalen Spitzenverbände verpflichtet, zur Feststellung und Sicherung ihrer dauernden Leistungsfähigkeit der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde und dem Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt die erforderlichen Haushaltseckdaten zur Verfügung zu stellen. Das Ministerium für Inneres und Sport (MI LSA) wurde ermächtigt, das Nähere über die Erhebung der Haushaltseckdaten durch Verordnung zu regeln.
Hieraus resultierte einerseits ein Auftrag an das Statistische Landesamt, eine Datenbank aufzubauen, die die wesentlichen kommunalen Haushaltseckdaten beinhalten soll. Andererseits hat uns das MI LSA im Oktober 2019 den Entwurf einer Verordnung über die Erhebung kommunaler Haushaltseckdaten sowie den Entwurf eines Erhebungsbogens zur Stellungnahme übersandt. Nunmehr ist die Verordnung über die Erhebung kommunaler Haushaltseckdaten im Rahmen des Haushaltskennzahlensystems in Sachsen-Anhalt (Verordnung Kommunales Haushaltskennzahlensystem - KomHKSVO) vom 12. Februar 2020 (GVBl. LSA S. 14) am 22.02.2020 in Kraft getreten.
Nach Aussage des MI LSA befindet sich das Haushaltskennzahlensystem, insbesondere die Datenerhebung momentan in einer Erprobungsphase. Es ist davon auszugehen, dass das MI LSA zunächst die Erkenntnisse aus dieser Erprobungsphase evaluiert, bevor alle Kommunen aufgefordert werden, ihre laut Erhebungsbogen erforderlichen Haushaltseckdaten an das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt zu melden. Für die Zukunft sieht § 4 Abs. 2 der Verordnung allerdings vor, dass die Haushaltseckdaten jeweils bis zum 31. Mai eines jeden Haushaltsjahres an das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt zu melden sind.