Einigung in Trilogverfahren zur Kommunalabwasser-Richtlinie
Wir nehmen Bezug auf unsere vorherigen Beiträge, in welchen wir über den Stand der Verhandlungen auf EU-Ebene zur EU-Kommunalabwasser-Richtlinie berichtet hatten. Das EU-Parlament und der Ministerrat haben sich am 29. Januar d. J. im Trilogverfahren auf die Details der Änderung der Kommunalabwasser-Richtlinie geeinigt. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bestätigungen im EU-Parlament und im Ministerrat wird die novellierte Kommunalabwasser-Richtlinie voraussichtlich bis Ende April d. J. veröffentlicht und Inkrafttreten. Bereits 2026 müssen die EU-Mitgliedstaaten der EU-Kommission nationale Umsetzungsprogramme erarbeiten.
Folgende Inhalte stehen bereits fest:
- Einführung der 4. Reinigungsstufe für Spurenstoffe auf kommunalen Kläranlagen, die zeitlich gestaffelt bis 2045 vollzogen werden soll. Das gilt für alle Anlagen > 150.000 Einwohnerwerten (EW) sowie für bestimmte Anlagen über 10.000 EW.
- Ambitionierte Vorgaben zur Reduktion von Stickstoff und Phosphor im Abwasser bis 2039 bzw. 2045.
- Erweiterte Herstellerverantwortung, d. h. Verursacher müssen zahlen: mind. 80 Prozent der vollen Kosten für Ausbau und Betrieb von 4. Reinigungsstufen; weitere 20 Prozent sollen durch nationale Finanzierung erfolgen. Betrachtet werden Hersteller von Arzneimitteln und Körperpflegeprodukte, was im nächsten Schritt national umgesetzt werden muss.
- Wiederverwendung von geklärtem Abwasser soll durch die Mitgliedsstaaten gefördert werden, wo dies möglich ist. Dies gilt insbesondere in wasserarmen Gebieten und für alle Zwecke, wenn dies keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit hat.
Insbesondere die Herstellerverantwortung mit der Vollkostenfinanzierung ist ein echter Paradigmenwechsel in Richtung der Null-Schadstoff-Politik der EU. Erstmals wird im Wasserrecht eine starke Herstellerverantwortung verankert, wodurch nationale Maßnahmen, wie erweiterte Reinigungsstufen umfänglich finanziert werden können. Jetzt kommt es hier auf die nationale Umsetzung an.
In jedem Fall bleibt die Richtlinie mit vielen neuen Vorgaben herausfordernd für die kommunale Abwasserwirtschaft, weil sie zahlreiche Vorgaben in neuen Regelungsfeldern beinhaltet.
Den kommunalen Spitzenverbänden ist es im Zusammenwirken mit weiteren Akteuren im Zuge der Verhandlungen gelungen, viele der beabsichtigten Vorgaben praxistauglicher zu gestalten. So zum Beispiel die Vorgaben über die Energieneutralität, indem nicht nur onsite und offsite erzeugte Energie berücksichtigt werden kann, sondern auch eine explizite Zukaufmöglichkeit eingeräumt werden soll. Ebenfalls konnte erreicht werden, dass es beim Thema Energieneutralität auf den Sektor insgesamt und nicht auf eine anlagenbezogene Betrachtung ankommt.