Einigung zur Reform des EU-Stabilitätspakts

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Die EU-Institutionen haben sich Mitte Februar auf eine Reform des EU-Stabilitäts- und Wachstumspakts verständigt. Auch künftig gelten die Maastricht-Kriterien. Die Schuldentragfähigkeit spielt künftig aber eine größere Rolle und die individuelle Situation des Mitgliedstaates wird bei der Erarbeitung des Schuldenabbaupfades stärker berücksichtigt. Ziel muss es sein, dass die Städte und Gemeinden künftig wieder stärker in der finanziellen Lage sind, die notwendigen Investitionen in die Transformation der Infrastruktur zu stecken. Hier wird es auch weiter Debatten zur deutschen Schuldenbremse geben. Grundsätzlich gilt weiterhin, dass gerade bei den Ausgaben stärker priorisiert werden muss.

Im Einzelnen:

Am 10. Februar 2024 haben sich der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission im Trilog-Verfahren auf eine Reform des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) verständigt. Dem vorausgegangen war ein Kompromissvorschlag Frankreichs und Deutschlands, auf den sich die Finanzminister/innen der EU nach monatelanger Diskussion verständigt hatten. Derzeit werden noch juristische Anpassungen am Text vorgenommen. Voraussichtlich im April finden die Abstimmungen in Parlament und Rat zum gemeinsamen Kompromiss statt. Voraussichtlich am 1. Mai 2025 tritt der SWP dann in Kraft, die neuen Regelungen greifen dann ab dem Jahr 2025.

Nach der Einigung im Trilog zur künftigen Ausrichtung des SWP sind die EU-Mitgliedstaaten auch weiterhin verpflichtet, die Maastricht-Kriterien einzuhalten. Dies bedeutet, dass das jährliche Defizit max. drei Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) nicht überschritten und eine Staatsschuldenquote von unter 60 Prozent gemessen am BIP erreicht werden sollte. Ziel der Reform war auch ein realistischer Schuldenabbaupfad, der einerseits ambitioniert ist, aber auch notwendige Investitionen in die Transformation nicht verhindert. Hierbei spielt auch die Schuldentragfähigkeit eine wichtige Rolle.

Sofern die Mitgliedstaaten das Drei-Prozentziel (eigentlich max. Obergrenze, Zielwert max. struktureller Verschuldung sollen 1,5 % sein) reißen – derzeit liegen 8 bis 12 EU-Länder bei deutlichen höheren Defiziten –, erstellt die EU-Kommission eine Schuldentragfähigkeitsanalyse und macht sodann Vorschläge zum Abbau der Verschuldung und zur Reduzierung des Defizits. Darauf aufbauend und im Austausch mit der Kommission legt der betroffene Mitgliedstaat seine Planung für die künftige Haushaltspolitik vor und legt dar, wie das Defizit verringert und perspektivisch Schulden abgebaut werden können. Diese Planung betrifft in der Regel einen Zeitraum von vier Jahren, der in Ausnahmefällen auf bis zu sieben Jahre gestreckt werden kann.

Stärkere Beachtung finden bei der Beurteilung der Schuldentragfähigkeit und des angestrebten Schuldenabbaupfades künftig auch soziale Aspekte. Die Handlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten soll so stärker bewahrt und soziale Verwerfungen vermieden werden. Es soll daher keine einheitlichen Regelungen geben, sondern die individuelle Situation der EU-Staaten berücksichtigt werden. So können hoch verschuldete Länder, wie Frankreich und Italien, bei der Konsolidierung ihres Haushaltes mehr Zeit bekommen, wenn sie gleichzeitig Reformen und Investitionen vornehmen. So werden Investitionen ermöglicht, gleichzeitig aber eine zu hohe Verschuldung mancher Mitgliedsländer vermieden.

Das Jahr 2024 ist als Übergangsjahr zu sehen. Zwar gelten formal die bisherigen Regelungen, doch wird die EU-Kommission Anpassungsvorschläge zur Schuldenreduzierung im Geiste der neuen Regelung machen.

Hintergrund:

Infolge der Corona-Pandemie sowie des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der damit in vielen Ländern der EU einhergehenden Energiekrise wurden die bisherigen Regelungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes ausgesetzt und ein Reformbedürfnis erkannt.

Insgesamt sind die Schuldenstände der EU-Länder in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurden die Maastricht-Kriterien (3 % Defizit und 60 % Verschuldung, jeweils gemessen an der Wirtschaftsleistung des Landes) 2020 ausgesetzt. Die hohen Energiepreise, durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, spannten die Haushaltslage weiter an. Seit Januar 2024 greifen die Verschuldungskriterien wieder.

28.03.2024