Ende der 5G-Auktion - schneller Netzausbau erforderlich
Nach drei Monaten wurde am 12. Juni 2019 das Bietergefecht zwischen den Netzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (O2) sowie der der Neuling United Internet (1&1 Drillisch) auf die 41 Frequenzblöcke, die zum Betrieb der neuen Mobilfunkgeneration 5G genutzt werden sollen, beendet. Die Summe der abgegebenen Höchstgebote beträgt 6.549.651.000 Euro. Sowohl Dauer als auch Einnahmen der Auktion übertrafen die Erwartungen. Mit der Drillisch Netz AG tritt erstmals ein neuer Netzbetreiber gegen die etablierten Unternehmen an.
Die Unternehmen 1 & 1 Drillisch, Telefónica Deutschland, Telekom Deutschland und Vodafone waren zur Auktion zugelassen. Die United-Internet-Tochter gab 1,07 Mrd. Euro aus und erhielt dafür 2 x 20 MHz bei 2 GHz und 50 MHz im Bereich 3,6 GHz. Telefónica Deutschland zahlte 1,424 Mrd. Euro für 2 x 20 MHz (2 GHz) und 70 MHz (3,6 GHz). Vodafone gab 1,073 Mrd. Euro aus und ersteigerte 2 x 40 MHz bei 2 GHz und 90 MHz bei 3,6 GHz. Am meisten zahlte die Telekom Deutschland mit 2,174 Mrd. Euro. Sie besitzt jetzt bei 2 GHz 2 x 40 MHz und im Bereich 3,6 GHz 90 MHz.
Mit der Zuteilung der Frequenznutzungsrechte wurden den Netzbetreibern Ausbauvorgaben auferlegt (diese gelten überwiegend nicht für den Neueinsteiger 1&1 Drillisch, dem damit der Markteintritt erleichtert werden soll).
Im Einzelnen bestehen folgende Versorgungsauflagen:
- bis Ende 2022 mindestens 98 % der Haushalte je Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s,
- bis Ende 2022 alle Bundesautobahnen mit mindestens 100 Mbit/s und höchstens 10 Millisekunden (ms) Latenz,
- bis Ende 2022 die Bundesstraßen mit Verbindungsfunktionsstufen 0 / 1 mit mindestens 100 Mbit/s und höchstens 10 ms Latenz,
- bis Ende 2024 alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s und höchstens 10 ms Latenz,
- bis Ende 2024 alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
- bis Ende 2024 die Seehäfen sowie das Kernnetz der Wasserstraßen im Binnenbereich mit mindestens 50 Mbit/s,
- bis Ende 2022 die Schienenwege mit mehr als 2.000 Fahrgästen pro Tag mit mindestens 100 Mbit/s,
- bis Ende 2024 alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s zu versorgen,
- bis Ende 2022 1.000 „5G-Basisstationen“ und 500 Basisstationen mit mindestens 100 Mbit/s in „weißen Flecken“ in Betrieb zu nehmen.
Für Neueinsteiger gelten abweichende Versorgungsauflagen. Diese haben:
- bis Ende 2023 mindestens 25 % der Haushalte und
- bis Ende 2025 mindestens 50 % der Haushalte
zu versorgen.
Neueinsteiger, die ausschließlich 3,6-GHz-Frequenzen erwerben, haben
- bis Ende 2025 mindestens 25 % der Haushalte
zu versorgen.
Neueinsteiger, die 3,6-GHz-Frequenzen erwerben, haben
- 1.000 „5G-Basisstationen“
zu errichten.
Der Fokus der Versorgungsauflagen liegt damit eindeutig auf dem Aufbau der 4G/LTE Netze. Für den 5G-Ausbau wurden nur geringe Versorgungspflichten auferlegt. Bis Ende 2022 soll jeder Netzbetreiber 1.000 5G-Basisstationen bauen.
Anmerkung:
Die unerwartet lange Dauer des Verfahrens führt zu einer unnötigen Verzögerung. Entscheidend ist aber letztlich, dass nun der Weg für die Einführung des neuen zukunftsweisenden Mobilfunkstandards 5G geebnet ist, der für Deutschland das Fundament einer digitalisierten, leistungsfähigen Wirtschaft und Gesellschaft bilden soll. Die medial geäußerte Kritik der Netzbetreiber an der Höhe der Auktionserlöse, die nun darüber hinaus dem Infrastrukturausbau fehlten, muss zurückgewiesen werden. Dieses Argument mag in anderen Ländern stichhaltig sein. In Deutschland kommen jedoch die Einnahmen in vollem Umfang dem Digitalfonds zu Gute und bleiben damit dem Breitbandausbau und der Digitalisierung von Bildungseinrichtungen vorbehalten. Letztlich wird ein Großteil durch öffentliche Förderung und Aufträge wieder an die Unternehmen zurückfließen.
Bezogen auf die ländlichen Gebiete Deutschlands darf nicht vergessen werden, dass mit den nun versteigerten Frequenzen lediglich 5G-Anlagen betrieben werden können, die Reichweiten von einigen hundert Metern haben. Diese sind damit vorrangig für urban verdichtete Räume und die schnelle Vernetzung von Industrieanlagen auf Firmengeländen geeignet. Für die Flächenversorgung in ländlichen Gebieten sind sie nicht brauchbar. Hierfür geeignete Frequenzen werden wohl in 2024/2025 zu Versteigerung kommen. Auch der ländliche Raum kann und wird selbstverständlich letztlich durch den neuen Standard profitieren. Bis dahin liegt der entscheidendere Aspekt der ersten nun abgeschlossenen 5G-Auktion für den ländlichen Raum in den 4G-Ausbauverpflichtungen, die den Unternehmen als Nebenbestimmung zur Frequenzzuteilung aufgegeben wurden. Hieraus wird sich in den nächsten Jahren eine spürbare Verbesserung der Mobilfunkinfrastruktur außerhalb der Ballungsräume ergeben, die für Privatpersonen und die meisten professionellen Anwendungen übergangsweise ausreichen sollte.
Dennoch muss das Ziel, 5G flächendeckend auch im ländlichen Raum auszubauen, konsequent weiterverfolgt werden. Ob die mittelfristig anstehende Vergabe der für den ländlichen Raum bedeutenden 5G-Flächenfrequenzen wieder im Versteigerungswege erfolgen sollte oder diese vom Bundesverkehrsminister im Wege der Direktvergabe gegen konkrete Ausbauverpflichtungen kostenfrei vergeben werden sollte, muss genau geprüft werden. In jedem Falle werden sich unsere Bundesverbände dafür einsetzen, dass künftig einem raschen 5G- Infrastrukturausbau der Vorrang vor den Einnahmeinteressen des Bundes gegeben wird. Die Netzbetreiber sollten prüfen, ob in den bereits in vorhergehenden Auktionen zugeteilten flächentauglichen Frequenzbändern LTE und 5G parallel betrieben werden können.