Energiepreise – Koalition beschließt Entlastungspaket

Sparschwein

Angesichts steigender Energiepreise hat der Koalitionsausschuss auf Bundesebene bereits Ende Februar d. J. ein Paket zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Dazu gehören unter anderem die Abschaffung der EEG-Umlage zum 01.07.2022 sowie die rückwirkende Erhöhung der Pendlerpauschale zum 01.01.2022.

Zu dem Entlastungspaket gehören:

  • Die auf den 01.07. vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage in einer Größenordnung von circa 6,6 Mrd. Euro.
  • Das Vorziehen der für den 01.01.2024 vorgesehenen Erhöhung der Pendlerpauschale. Diese wird rückwirkend ab dem 01.01.2022 38 Cent betragen. In diesem Zusammenhang wurde allerdings weiter vereinbart, noch in dieser Legislaturperiode durch eine Neuordnung der Pendlerpauschale die „ökologisch-sozialen Belange“ der Mobilität besser zu berücksichtigen.
  • Gezielte Hilfen für von Armut betroffene Kinder durch einen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat ab dem 01.07.
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung und Sozialhilfe erhalten einen einmaligen Zuschuss von 100 Euro.
  • Es erfolgen steuerliche Erleichterungen für Arbeitnehmer durch eine Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro. Dies soll rückwirkend ab dem 01.01.2022 erfolgen.
  • Bereits vom Kabinett beschlossen wurde ein einmaliger Heizkostenzuschuss für bestimmte bedürftige Gruppen.

Anmerkung:

Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger angesichts steigender Energiepreise ist zu begrüßen. Durch die Vielschichtigkeit der Maßnahmen wird sichergestellt, dass sowohl sozial Bedürftige, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch die Kommunen entlastet werden. Als Eigentümer von ca. 180.000 Bestandsgebäuden und jährlichen Ausgaben von ca. 5 Mrd. Euro profitieren die Kommunen durch die Abschaffung der EEG-Umlage im Bereich der Strom- und Wärmeversorgung ihrer Liegenschaften.

Die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage und die Anhebung der Pendlerpauschale entsprechen im Übrigen einer kommunalen Forderung zur Entlastung der Mitte der Gesellschaft unter anderem bei den Mobilitätskosten.

Es ist allerdings bereits jetzt absehbar, dass die vom Koalitionsausschuss vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichend sein werden, um die Energiepreise zu stabilisieren. So wird beispielsweise die Abschaffung der EEG-Umlage allenfalls einen preisdämpfenden Effekt haben. Deshalb werden weitere mittel- und langfristige Maßnahmen folgen müssen. Dazu gehören Erleichterungen für den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie eine Reform des bestehenden Systems von Steuern, Abgaben und Umlagen.

Ein weiterer Ansatzpunkt zur Entlastung von Kommunen und Bürgern ist die Forcierung der Wärmewende. Schlüssel hierfür ist die Förderung der kommunalen Wärmeplanung, mit deren Hilfe durch örtlich angepasste Lösungen sowohl die energetische Sanierung von Gebäuden vorbereitet als auch die Energie- und Wärmeversorgung optimiert werden kann.

30.03.2022