Entbürokratisierung der Städtebauförderung
Seit nunmehr 50 Jahren gibt es die Städtebauförderung in Deutschland. Sie stellt ein nicht mehr wegzudenkendes Instrument bei der Gestaltung des inneren Zusammenhalts der Kommunen dar. Die aus der Städtebauförderung verwendeten Mittel haben maßgeblich zu der Attraktivität unserer Städte beigetragen, aber auch die kleineren Gemeinden Sachsen-Anhalts haben zunehmend von der Städtebauförderung partizipiert. Seit Jahren werden die Erfolge der Städtebauförderung durch einen Zuwachs an Verwaltungsaufwand und kleinteiligen Nachweisführungen geschmälert. Das bewährte Gesamtmaßnahmenprinzip entwickelt sich zusehends zur Einzelmaßnahmenförderung. Diese Situation spitzt sich vor dem Hintergrund verminderter Personalkapazitäten immer weiter zu. Zudem hat die Corona-Pandemie die Schwierigkeiten beim öffentlichen Bauen weiter verschärft und führt u. a. zu überlangen Bau- und Planungszeiten. Da die grundsätzlichen Probleme in der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung dem Jährlichkeitsprinzip geschuldet sind, ist dieses Thema auch immer wieder über unsere Bundesverbände an den Bund adressiert worden. Mit dem aktuellen Papier „Städtebauförderung – Prozesse vereinfachen, Planungssicherheit verbessern, Bürokratie abbauen“ hat der Deutsche Städtetag (DST) auch unsere Forderungen nochmal verschriftlicht. Es sollen die Hemmnisse innerhalb des Förderungsprozesses aufgezeigt und entsprechende Lösungsvorschläge dargelegt werden:
Städtebauförderung
Prozesse vereinfachen, Planungssicherheit verbessern, Bürokratie abbauen
Die Städtebauförderung ist seit über 50 Jahren eines der wichtigsten Instrumente, um lebenswerte Quartiere und Zentren zu gestalten. Das Instrumentarium ist komplex in der Anwendung und zugleich zielgenau in seiner Wirkung. Eine Vielzahl von Studien bescheinigen der Städtebauförderung eine effektive und zielgerichtete Mittelverwendung. Die Effizienz der Verfahren Mitteleinsatzes wird jedoch kritisch bewertet. Die unterschiedlichen Maßnahmen zur Stärkung der Zentren, zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts, zur Revitalisierung von Brachflächen oder zur Anpassung an den Klimawandel tragen dazu bei, die Lebensqualität zu steigern und die regionale Strukturentwicklung und Wirtschaftsförderung zu stärken.
Die bisherigen Regeln der Fördersystematik zur Verteilung, Vergabe und Abrechnung der Fördermittel, ihre Kleinteiligkeit und die gestiegenen Anforderungen an die Kommunen machen die Umsetzung der Städtebauförderung auf allen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen) verfahrens-und arbeitsintensiv. Das führt zu ineffizienten Verfahren, die zu viel Arbeitsleistung und Zeit beanspruchen. Aufgrund des weiter zunehmende Fachkräftemangels auf allen Ebenen werden die ineffizienten Verfahren zu einem immer größeren Problem. Der Deutsche Städtetag und der Deutschen Städte- und Gemeindebund haben daher in einem gemeinsamen Positionspapier vor drei Jahren eine grundlegende Vereinfachung der Prozesse und Strukturen bei der Städtebauförderung eingefordert. Die aktuelle „Analyse der kommunalen Förderlandschaft“, welche durch Partnerschaft Deutschland erarbeitet und durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) gefördert wurde, zeigt darüber hinaus einen umfassenden 8-Punkte-Plan zur Verbesserung der Förderprogramme auf.
Die bisher ergriffenen Veränderungen, wie die Reduzierung der Programmvielfalt, reichen nicht aus, um die Fördermittel der Städtebauförderung weiterhin ziel- sowie sachgerecht und zugleich effizient zu verausgaben. Angesichts der nur integriert lösbaren Herausforderungen in der Städtebauförderung, des zunehmenden Handlungs- und Lieferdrucks und der Anforderungen an schnellere Wirksamkeit der Maßnahmen muss die Fördersystematik dringend strukturell und verfahrensseitig vereinfacht werden. Nur so kann es zukünftig gelingen, trotz abnehmender personeller Ressourcen die umfassende Transformation der Städte zu ermöglichen. Deutscher Städtetag und Deutscher Städte und Gemeindebund sehen ein dringendes Erfordernis, die nachstehenden Bausteine für eine effizientere und wirksamere Städtebauförderung mit Bund und Ländern zu erörtern und sobald wie möglich umzusetzen. [mehr]