Entlastung der Ausländerbehörden gefordert
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben im Rahmen ihrer Jahreskonferenz vom 23. bis 25. Oktober 2024 in Leipzig verschiedene Maßnahmen zur besseren Steuerung der Migration und Integration vereinbart. Insbesondere wurde der Bund aufgefordert, die Binnengrenzkontrollen zeitlich zu verlängern, die Reform des europäischen Asylrechts schneller in nationales Recht umzusetzen und die Ausländerbehörden beim Thema Dublin-Überstellungen durch Bundeseinrichtungen zu entlasten.
Folgende Maßnahmen haben die Länder vereinbart:
- Trotz des Rückgangs der irregulären Grenzübertritte nach Deutschland sollen die Zugangszahlen weiter reduziert werden.
- Die Regierungschefs sehen Binnengrenzkontrollen als maßgebliche Ursache für die Verringerung der illegalen Einreisen und Zugänge im Asylsystem. Daher finden die unterschiedlichen Fristen bei den Verlängerungen der Binnengrenzkontrollen die Zustimmung der Länderchefs. Zudem soll die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in nationales Recht beschleunigt und zur kritischen Überprüfung des weiteren Vorgehens in Bezug auf Grenzkontrollen genutzt werden. Die Bundesregierung soll die Wirksamkeit der Kontrollen regelmäßig überprüfen.
- Weiter haben die Länderchefs an den Bund die Forderung gerichtet, die Einführung von vorgelagerten Kontrollen auf den Gebieten der Nachbarstaaten nach dem Schweizer Beispiel in der Republik Polen und der Tschechischen Republik sowie den Ausbau der gemeinsamen Streifen auf dem dortigen Staatsgebiet zur Bekämpfung der irregulären Migration mit den europäischen Nachbarstaaten zu verhandeln.
- Zudem sehen die Länderchefs den Bund in der Verantwortung, sich auf europäischer Ebene und mit den europäischen Ländern dafür einzusetzen, dass das Dublin III-Abkommen unverzüglich mit Leben erfüllt und konsequent umgesetzt wird. Ebenso fordern sie die Bundesregierung auf, sich konsequent für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Dublin-Überstellungen einzusetzen, insbesondere in Bezug auf die Kooperationsbereitschaft der EU-Mitgliedstaaten. Bspw. sollen die Überstellungsfristen verlängert, das Verfahren EU-weit vereinheitlicht bzw. vereinfacht und die logistische Rückführung der Menschen sicher ausgestaltet werden. Der Bund soll Charterflüge organisieren und auf die bessere Mitwirkung der Fluggesellschaften drängen. Ebenso soll vermehrt der Landweg bei der Zurückführung dienen. Insbesondere die Zuständigkeiten für Überstellungen nach der Dublin III-Verordnung solle nicht mehr bei den Ausländerbehörden der Länder verortet sein, sondern zentral beim Bund liegen. Der Bund soll hierfür eigene Ausreisezentren errichten.
- Weiter sollen nach Ansicht der Länder gemeinsam mit der Europäischen Union weitere Modelle zur Durchführung von Asylverfahren in Transitstaaten entwickelt und der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten beschränkt werden. Ebenso soll die Rücknahmebereitschaft vieler Herkunftsländer verbessert werden. Dies soll u.a. durch Vereinbarungen beim gemeinsamen Handel, der Visapolitik und der Entwicklungszusammenarbeit gefördert werden.
- Das Asylverfahren soll weiter beschleunigt werden. Dies gilt besonders für Menschen aus Herkunftsstaaten, bei denen die Anerkennungsquote bis zu fünf Prozent beträgt. Viele Bundesländer hätten die Zuständigkeiten bei den Verwaltungsgerichten bereits konzentriert, um den Rechtsweg zu beschleunigen. Weiter fordern die Länderchefs die Bundesregierung auf, für alle Herkunftsländer, insbesondere Afghanistan und Syrien sowie Anrainerstaaten zu prüfen, ob Abschiebungen von Personen, die schwere Straftaten begehen und von terroristischen Gefährdern möglich sind. Hierbei sollen auch Teilregionen in den Blick genommen werden. Insbesondere sollen zeitnah Rückführungen in das Land des NATO-Partners Türkei ausgeweitet werden. Die Datenabgleiche zwischen Ausländerzentralregister (AZR) und lokalen Datenbeständen sollen abschießend umgesetzt werden.
- Es soll die Harmonisierung der Sozialleistungsstandards in der EU anhand der Kaufkraft geprüft werden. Insbesondere soll unabhängig zur Flüchtlingspausschale eine Finanzierung für Personen erfolgen, die das Asylverfahren abgeschlossen haben und jetzt integriert werden müssen. Dies würde ebenso für die Ukrainer gelten.
- Daneben gab es unterschiedliche Protokollerklärungen durch die Länder Bayern, Bremen und Saarland. Bayern fordert etwa, Asylbewerber an deutschen Grenzen konsequent zurückzuweisen. Auch solle die Migration auf 100.000 Menschen pro Jahr beschränkt werden. Zudem müssten die Menschen gehen, die kein Bleiberecht haben. Auch müssten die Sozialstandards deutlicher gesenkt werden.
Anmerkung:
Die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen wird begrüßt. Aussagen, die die Wirksamkeit verneinen, sind nicht plausibel. Denn die Zahlen bei der irregulären Migration sind rückläufig. Zudem haben die Kontrollen Signalwirkung. Neben vorgelagerten gemeinsamen Kontrollen in den Nachbarländern müssen insbesondere Kontrollen an den EU-Außengrenzen vorangebracht werden. Die Forderungen der Länderchefs beim Dublin-Verfahren sind insgesamt zu begrüßen. Die Entlastung der Ausländerbehörden sowie die zentrale Koordinierung der Rückführungen durch den Bund ist u. a. eine Forderung, die bereits in der Dublin-Taskforce im Bundesinnenministerium geltend gemacht worden ist. Denn die Ausländerbehörden haben die Grenze ihrer Arbeitsbelastung deutlich überschritten. Ebenso haben die Länder nur geringe Ressourcen, die Rückführungen zu organisieren. Insbesondere sollten Dublin-Verfahren bereits an den Binnengrenzen identifiziert und Zurückweisungen organisiert werden. Hier macht es Sinn, ein stärkeres Engagement des Bundes zu fordern, als diese Personen quer durch das Bundesland in eine Erstaufnahmeeinrichtung der Länder zu bringen. Insbesondere dürfen Dublin-Fälle nicht in die Kommunen verteilt werden, da es an der Bleibeperspektive fehlt. Viele Rückführungen von Menschen ohne Bleibeperspektive scheitern tatsächlich regelmäßig an fehlenden Abkommen mit den jeweiligen Herkunftsstaaten. Insofern sind hier neue Vereinbarungen dringend geboten. Die Harmonisierung von kaufkraftbezogenen Sozialleistungen innerhalb der EU war bereits eine Forderung des DStGB.