Entwicklung und Verwendung der KWS-Wahlsoftware

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Zum Thema „Entwicklung und Verwendung der KWS-Wahlsoftware“ richteten die Abgeordneten Matthias Büttner (Staßfurt) (AfD) und Matthias Büttner (Stendal) (AfD) eine Kleine Anfrage an die Landesregierung, die durch das Ministerium für Inneres und Sport wie folgt beantwortet wurde (LT-Drs. 8/831):

Vorbemerkung der Anfragesteller:

Laut Antwort der Landesregierung auf die KA 8/281 (Drs. 8/547) hat das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt eine eigene Wahlsoftware entwickelt, welche zur Bundestagswahl 2017 – außer in den Wahlkreisen Altmark und Halle – in ganz Sachsen-Anhalt verwendet wurde.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die Bundestagswahl ist über mehrere administrative Ebenen dezentral organisiert. Die gemeldeten Ergebnisse der Wahlbezirke werden durch die Kreiswahlleiter erfasst und summiert an das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt als Landeswahlrechenzentrum gesendet. Über den Einsatz der konkreten Wahlsoftware zur Übermittlung der vorläufigen Wahlergebnisse (Schnellmeldungen) an das Landeswahlrechenzentrum entscheiden die Kreiswahlleiter als unabhängige Wahlorgane eigenständig. Nach Kenntnis der Landesregierung haben zur Bundestagswahl 2017 die Kreiswahlleiter hierfür, mit Ausnahme der Kreiswahlleiter der Wahlkreise 66 (Altmark) und 72 (Halle), die KWS-Software verwendet. Die Kreiswahlleiter der Wahlkreise 66 (Altmark) und 72 (Halle) haben zur Bundestagswahl 2017 die Wahlsoftware PC-Wahl genutzt. Festgestellte Sicherheitsmängel wurden bereits vor der Wahl behoben.

Frage 1:

Welche Kosten sind für die Entwicklung der Software entstanden? Wie viele Behördenmitarbeiter waren wie lange in die Entwicklung involviert? Wurde hierfür eine Abteilung gegründet?

Antwort:

Die Gesamtkosten wurden 2012/2013 mit 24.924 Euro angegeben. Es wurden für die Entwicklung drei damals verfügbare Beschäftigte des Stammpersonals des Statistischen Landesamtes in einem Zeitumfang von insgesamt 31 Personenmonaten eingesetzt. Eine gesonderte Organisationseinheit wurde nicht gegründet.

Frage 2:

Wie ist die KWS-Software aufgebaut?

Antwort:

Die KWS-Software ist dezentral aufgebaut. Die gemeldeten Ergebnisse der Wahlbezirke werden durch die Kreiswahlleiter erfasst und summiert an das Landeswahlrechenzentrum gesendet.

Frage 3:

Welche Sicherungsmaßnahmen sind in der KWS-Software implementiert worden, um die Übertragung der Wahlergebnisse zu sichern? Gibt es bezüglich des Sicherheitsaspektes Vorteile gegenüber der Software PC-Wahl?

Antwort:

Die Übertragung der Daten findet grundsätzlich verschlüsselt und redundant statt. Zudem sind in der Software des Landeswahlrechenzentrums umfangreiche Plausibilitätsprüfungen implementiert. Darüber hinaus werden gemeldete Ergebnisse in der Wahlnacht zwischen Landeswahlrechenzentrum und Kreiswahlleiter zusätzlich über einen zweiten Kommunikationsweg verifiziert.

Die Beantwortung der zweiten Teilfrage setzt die Bewertung einer Fremdsoftware eines gewerblichen Anbieters voraus, die der Landesregierung mangels Zuständigkeit nicht obliegt. Zudem existiert diese Wahlsoftware zwischenzeitlich nicht mehr.

Frage 4:

Welche gängigen Software-Sicherheitstests hat die KWS-Software durchlaufen? Wurde die Software von externen Gutachtern (wie z. B. TÜV-Software-Prüfern) zertifiziert oder einer Due-Diligence-Prüfung unterzogen?

Antwort:

Die Software und die Plausibilisierung werden fortlaufend weiterentwickelt und an die notwendigen Sicherheitsstandards angepasst. Daneben erfolgen, insbesondere in geeigneten zeitlichen Abständen vor Wahlen, regelmäßige umfangreiche Tests unter Einbeziehung der Kreiswahlleiter.

Frage 5:

Seit wann wird die KWS-Software verwendet?

Antwort:

Die KVVS-Software wurde zur Bundestagswahl 2013 zum ersten Mal eingesetzt.

Frage 6:

Wie oft wurde die KWS-Software aktualisiert? Bitte schlüsseln Sie die Versionsgeschichte der Software seit Einführung auf.

Antwort:

Anpassungen und Aktualisierungen an der Software erfolgten kontinuierlich. Die Versionshistorie der KWS-Software wurde in der Anlage 1 aufgeschlüsselt.

Anmerkung: Die Anlage 1 ist hier nicht beigefügt.

Frage 7:

In welchen Punkten unterscheidet sich die KWS-Wahlsoftware von der Software PC-Wahl?

Antwort:

Es wird auf die Antwort auf Frage 3 verwiesen.

Frage 8:

Wieso wurde die KWS-Software zur Bundestagswahl 2017 nicht in jedem Wahlkreis verwendet, wenn diese kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde?

Antwort:

Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.

Frage 9:

Wurde die Wahlsoftware PC-Wahl bei der Land- und Bundestagswahl 2021 immer noch in einigen Kommunen Sachsen-Anhalts verwendet? Wenn ja, wie wird dies durch die entsprechenden Kommunen begründet?

Antwort:

Nein.

Frage 10:

Wurde die KWS-Software in Wahlkreisen auch außerhalb Sachsen-Anhalts verwendet? Wenn ja, wo?

Antwort:

Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

18.03.2022