Entwurf des Batterie-Durchführungsgesetzes
Die Bundesregierung hat am 06.11.2024 den Kabinettsentwurf des Batterie-Durchführungsgesetzes (BattDG) beschlossen. Mit dem Entwurf soll das deutsche Batterierecht an die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) angepasst werden.
Die EU-BattVO sieht einen nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Dafür sind Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, Beschränkungen gefährlicher Stoffe, Anforderungen an das Produktdesign sowie Regelungen zur Sammlung und Behandlung von Altbatterien vorgesehen.
Zur Anpassung des nationalen Rechtsrahmens an die neuen Vorgaben soll das BattDG das bisher geltende Batteriegesetz (BattG) ablösen. Dabei werden die zuständigen Behörden für den Vollzug, der in der EU-BattVO geregelten Rechtsbereiche bestimmt und Bußgeldvorschriften für die Zuwiderhandlung der Vorgaben aufgenommen.
Zudem sieht der Entwurf des BattDG Regelungen zur Beteiligung der Hersteller von Batterien an einer Organisation für Herstellerverantwortung vor. Dabei werden bereits aus dem BattG bekannte Strukturen auf die Sammlung weiterer Batteriearten übertragen. Auch die Rücknahmepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollen erweitert werden. So sollen diese nun auch verpflichtet werden Geräte-Altbatterien und Altbatterien aus Leichtverkehrsmitteln zurückzunehmen.
Der Gesetzesentwurf soll nach der noch bevorstehenden Befassung des Bundesrates und dem Beschluss durch den Bundestag voraussichtlich am 18. August 2025 in Kraft treten.
Anmerkung:
Es ist zu begrüßen, dass die Hersteller von Batterien nun noch stärker in die Verantwortung genommen werden und nun großflächiger zu einer Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung verpflichtet sind.
Jedoch muss bei den neu geschaffenen Rücknahmeverpflichtungen für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sichergestellt werden, dass keine Überlastung durch die Rückgabe von großen Mengen aus dem Gewerbe erfolgt.