Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesversammlungsgesetzes und von Zuständigkeiten für die Aufgaben nach dem Versammlungsrecht
Die Landesregierung brachte in der Sitzung des Landtages am 19.11.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesversammlungsgesetzes und von Zuständigkeiten für die Aufgaben nach dem Versammlungsrecht ein (LT-Drs. 7/6832). Im Vorfeld hatte der SGSA Gelegenheit zur Stellungnahme. Gemeinsam mit dem Landkreistag Sachsen-Anhalt werden grundsätzliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf nicht geltend gemacht.
Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, dass Landesversammlungsgesetz vom 03.12.2009 und die Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr zu ändern.
Konkret sollen die Erfahrungen der Versammlungsbehörden und der Polizei bei der Umsetzung des Landesversammlungsgesetzes berücksichtigend, einige Regelungen nachjustiert werden, um den Ansprüchen an ein modernes, meinungs- und versammlungsfreundliches, bei Bedarf aber auch befugnisstarkes Versammlungsrecht zu genügen (Artikel 1).
Mit Artikel 2 soll § 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr mit dem Ziel geändert werden, dass der kreisfreien Stadt Halle (Saale) die Aufgaben nach dem Versammlungsrecht übertragen werden. Daneben sind bereits die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau und die Landkreise als Versammlungsbehörden bestimmt. Für die kreisfreie Stadt Magdeburg soll es dabei bleiben, dass die Polizeiinspektion Magdeburg die Aufgaben nach dem Versammlungsrecht wahrnimmt.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drs. 7/6832) und ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion (LT-Drs. 7/6896) wurden zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) und den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.