Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
Die Bundesregierung hat am 07.02.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät beschlossen, durch den das Personalausweisgesetz, das eID-Karte-Gesetz und das Aufenthaltsgesetz mit dem Ziel geändert werden sollen, dass sich Personen zukünftig mit ihrem Handy ausweisen können. Das würde zum Beispiel die Zulassung eines Kraftfahrzeuges oder die Um-, An- oder Abmeldung einer Wohnung erleichtern.
Die Identifizierung soll sowohl sicher als auch nutzerfreundlich sein. Schon jetzt gibt es den elektronischen Identitätsnachweis: Personalausweis mit eID-Funktion, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel bieten die Möglichkeit, sich sicher auszuweisen. Die Abkürzung eID steht für elektronische Identität.
Künftig soll das Ausweisen ohne Karte, nur mit dem Smartphone möglich sein. Die Bundesregierung sieht dies als bedeutenden Sprung in Sachen Nutzerfreundlichkeit. Sie will damit gleichzeitig ihrer Verpflichtung aus dem Onlinezugangsgesetz nachkommen. Es verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 für Bürger und Wirtschaft auch digital verfügbar zu machen. Die Identifizierung von antragstellenden Personen ist dabei ein wichtiges Element.
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund den Gesetzentwurf im Grundsatz begrüßt, aber ebenso die mangelnde Einbeziehung kommunalen Sachverstandes im Vorfeld bemängelt.