Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushalt 2020; Finanzierung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen des Corona-Virus

Bild Corona

Das Bundeskabinett hat am 23. März 2020 den Entwurf eines Nachtragshaushalts 2020 beschlossen. Er sieht Mehrausgaben von insgesamt 122,5 Mrd. Euro und Mindereinnahmen von 33,5 Mrd. Euro vor. Für die Unterstützung von Kleinunternehmern und von „Solo-Selbständigen“ werden dabei 50 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden zur Existenzsicherung u. a. für „Solo-Selbständige“ die Mittel für das Arbeitslosengeld II um 5,5 Mrd. Euro und für die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um 2 Mrd. Euro aufgestockt. Im Ergebnis ist eine Neuverschuldung von rd. 156 Mrd. Euro vorgesehen, mit der die Schuldengrenze um rd. 100 Mrd. Euro überschritten wird. Die Entscheidung darüber liegt beim Deutschen Bundestag, der dies mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließen muss.

LKT Rundschreiben Nr. 192/2020 [PDF-Dokument: 78 kB]

24.03.2020