Entwurf für ein Schnellladegesetz
Das Bundeskabinett hat am 10.02.2021 den Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz) beschlossen. Damit soll die rechtliche Grundlage für die geplante Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten geschaffen werden.
Hintergrund
Die inzwischen mehrjährigen Förderprogramme zum Aufbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge reichen allein nicht aus, um den Aufbau schnell, verlässlich, bedarfsgerecht, flächendeckend und verbraucherfreundlich zu gewährleisten – insbesondere mit Blick auf Standorte, die wenig bzw. nur temporär (zum Beispiel in Ferienzeiten) frequentiert sind. Zudem ist an den meisten Ladepunkten bislang nur Laden mit einer normalen Ladeleistung (von höchstens 22 kW) möglich, weil bisher nicht gezielt bundesweit das schnelle Laden (mit über 100 kW) forciert wurde.
Schnellladepunkte mit hoher Leistung dagegen gibt es bislang (mit Blick auf künftig verfügbare Fahrzeuge und die angestrebte Mittel-/Langstreckennutzung) deutlich zu wenig. Aktuell haben weniger als 2 Prozent aller Ladepunkte eine Ladeleistung von mindestens 100 kW. Für den erfolgreichen Markthochlauf von E-Fahrzeugen bedarf es aber einer bedarfsgerechten, bundesweit flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladesäuleninfrastruktur (LIS).
Deswegen ergänzt der Bund seine Förderpolitik und wird ein bundesweites Schnelladenetz an 1.000 Standorten im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung in Auftrag gegeben. Die Standorte müssen stets öffentlich und rund um die Uhr zugänglich sein und können dabei auf öffentlichem oder privatem Grund liegen. [mehr]